Online aufs Fundamt gehen: In 17 Schärdinger Gemeinden möglich

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BEZIRK (bich). Sie haben etwas verloren und wissen nicht genau, wo Sie danach suchen sollen? Mit den virtuellen Suchdiensten fundamt.gv.at (Online-Fundamt-Österreich) und fundinfo.at ist eine Suche nach Verlorenem einfacher, weil örtlich und zeitlich ungebundener, geworden. Die gefundenen Gegenstände werden vom Fundbüro elektronisch erfasst und sind danach sofort online auf den Seiten der Online-Fundämter abrufbar – österreichweit. "So kann jeder im Internet nach Gegenständen suchen, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit", spricht Cisela Klahr vom fundamt.gv.at die Vorteile des Netzwerkes an.

Service ab 10.000 Einwohner gratis

Zehn Jahre nach ihrer Lancierung nutzen heute rund 600 Städte und Gemeinden den Service von fundinfo.at, 500 sind es laut Auskunft der Betreiber bei fundamt.gv.at – Tendenz steigend. Vor allem weil seit 1. Jänner 2013 die Nutzung der Plattform fundamt.gv.at für Gemeinden unter 10.000 Einwohner – was auf alle Gemeinden im Bezirk Schärding zutrifft – kostenlos ist. Mehr als 380 österreichische Gemeinden haben sich seitdem neu bei fundamt.gv.at angemeldet, darunter auch acht Schärdinger Kommunen: Andorf, Brunnenthal, Kopfing, Raab und Vichtenstein mit Jänner 2013, Riedau, St. Roman und Suben haben seit Mai 2013 Zugang. Den Service von fundinfo.at nutzen elf Gemeinden aus dem Bezirk – das zum Teil jedoch schon länger als ein Jahr: Andorf, Dorf, Enzenkirchen, Esternberg, Freinberg, Schärding, Sigharting, St. Florian, Vichtenstein, Waldkirchen am Wesen und Wernstein.
"In erster Linie wollen wir damit den Bürgern ein rasches Auffinden von Verlustgegenständen ermöglichen und somit ein echtes Bürgerservice bieten – auch außerhalb unserer Amtsstunden und über die Gemeindegrenze hinweg," heißt es aus Kopfing. Weitere Teilnahmeargumente: Die Vereinfachung der Suche, die effizientere Bearbeitung und die höhere Trefferquote.

Rückgabenquote steigt

Alleine 2012 wurden bei fundamt.gv.at österreichweit 120.000 Fundmeldungen erfasst, Tendenz durch die vielen Neuanmeldungen stark steigend. Pro Monat gibt es mehr als 1000 Online-Verlustmeldungen. Auch bei www.fundinfo.at sprechen die Zahlen für sich: "Derzeit sind bei uns 40.7848 Fundgegenstände und 33.842 Verlustmeldungen gespeichert, der Service wird also gut angenommen", informiert Thomas Zanghellini von der OÖ Gemeinde-Datenservice GmbH.
Feedback gebe es dabei durchwegs positives, heißt es aus den Online-Fundämtern. "Wir bekommen immer wieder Danke-E-Mails von Personen, die über die Online-Suche Verlorenes gefunden haben", erzählt Klahr. Und auch die teilnehmenden Gemeinden und Städte ließen steigende Rückgabequoten verlauten. Klahr: "Neulich habe ich mit einer Gemeinde gesprochen, wo die Rückgaben von 35 auf 60 Prozent gestiegen sind." Walter Sinzinger von der Schärdinger Stadtpolizei pflichtet dem bei: "Das Feedback ist äußerst positiv, und es konnten schon viele Gegenstände aufgrund dieser Serviceeinrichtung an die Eigentümer wieder rückgeführt werden."

Etwas gefunden?

Wer etwas findet, das mehr als zehn Euro wert ist oder offensichtlich wichtig für den Besitzer ist, ist verpflichtet den Gegenstand an den Eigentümer rückzuführen oder diesen bei der zuständigen Behörde – in den meisten Fällen die Gemeinde – abzugeben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 2003 nicht mehr möglich. Nur bedenkliche Funde wie Schusswaffen, Sprengmittel oder Kriegsmaterial muss zur Polizei gebracht werden. Als Finder haben sie Anspruch auf Finderlohn. Für vergessene Gegenstände beträgt dieser fünf Prozent, für verlorene Gegenstände zehn Prozent des Wertes.

Etwas verloren?

Auf www.fundamt.gv.at und www.fundinfo.at können Sie online nach Verlorenem suchen. Beide Systeme funktionieren ähnlich und sind leicht zu bedienen. Mittels eines Formulars, in dem Sie den Gegenstand kategorisieren und beschreiben, suchen Sie in den zentralen Datenbanken. Sie erhalten sofort eine Liste an Funden, die zu Ihrem gesuchten Gegenstand passen. Bei jedem Treffer gibt es ein Infoblatt mit allen notwendigen Infos, um das zuständige Fundamt zu kontaktieren. Je genauer und detailreicher die Beschreibung, desto treffsicherer die Ergebnisliste. Bei erfolgloser Online-Suche kann eine Verlustmeldung erstellt werden. So kann die zuständige Fundbehörde den Besitzer verständigen, sobald der gesuchte Gegenstand abgegeben wird.

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