Erhöhte Infektionslast
Angepasste CoV-Impfstoffe kostenlos verfügbar

Derzeit dominiert laut Land die zur Omikron-Familie gehörende Variante XBB*. Seit dem Herbst gibt es auch die Möglichkeit sich bei steirischen Impfstellen die Vakzination zu holen.  | Foto: Eugene Chystiakov/Unsplash
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  • Derzeit dominiert laut Land die zur Omikron-Familie gehörende Variante XBB*. Seit dem Herbst gibt es auch die Möglichkeit sich bei steirischen Impfstellen die Vakzination zu holen.
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Die zunehmenden Krankheitsfälle deuteten schon einige Zeit darauf hin, jetzt gibt es auch die Bestätigung seitens der Abwasseranalyse des Landes: Die Anzahl der Corona-Infektionen in der Steiermark ist momentan wieder im Steigen begriffen. An die Virusvariante angepasste, kostenlose Impfstoffe sind aber ab sofort verfügbar. 

STEIERMARK. Die Steiermark ist mit sechs Kläranlagen wesentlich am Nationalen Abwassermonitoring beteiligt, bei dem durch wöchentliche quantitative Analysen die SARS-CoV-2-Viruslast in den Abwasserproben bestimmt wird. Dadurch kann man die aktuelle Dynamik der Krankheitswelle abschätzen, teilte das Land Steiermark in einer Aussendung mit.

Steigende Belastung erkannt

Aktuell zeige  „eine tendenziell steigende Belastung“, so Günter Siwetz, medizinischer Sachverständiger in der Landessanitätsdirektion. „Gleichzeitig werden die Proben mittels molekularbiologischer Methoden untersucht, um einen Überblick über vorherrschenden Varianten zu gewinnen. Derzeit dominiert die zur Omikron-Familie gehörende Variante XBB*. Die zur gleichen Gruppe zählende Virusvariante BA 2.86* nimmt zu, sie wird von der WHO ebenso als nicht besorgniserregend eingestuft“, so Siwetz. 

Das Abwassermonitoring diene weiterhin als fixer Bestandteil der Lageeinschätzung dabei, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. | Foto: Pixabay/NickyPe (Symbolbild)
  • Das Abwassermonitoring diene weiterhin als fixer Bestandteil der Lageeinschätzung dabei, notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
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Angepasste Impfstoffe verfügbar

Das Land macht zudem darauf aufmerksam, dass mit Dezember die volle Palette der an die vorherrschende Virusvariante XBB angepassten Impfstoffe zur Verfügung steht. „Neben Comirnaty Omicron XBB.1.5 von BioNTech/Pfizer ist auch der Proteinimpfstoff Nuvaxovid XBB.1.5 von Novavax erhältlich, für Sonderfälle kann darüber hinaus auch der Impfstoff Spikevax XBB.1.5 von Moderna bereitgestellt werden“, so Gerald Lichtenegger von der Gesundheitsabteilung des Landes.

Eine kostenlose Schutzimpfung gegen das Coronavirus gibt es nach wie vor bei rund 600 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.  | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Eine kostenlose Schutzimpfung gegen das Coronavirus gibt es nach wie vor bei rund 600 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
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Impfung auch an Impfstellen möglich

Neu ist seit dem Herbst, dass die Corona-Schutzimpfung auch in den Impfstellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes wie den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften, der Impfstelle der Stadt Graz sowie der Reisemedizinischen Impf- und Beratungsstelle des Landes erhältlich ist. Seit Beginn der Herbstimpfkampagne haben bereits rund 63.000 Personen das Angebot zur Auffrischungsimpfung gegen Corona in Anspruch genommen, sehr häufig auch gemeinsam mit der aktuell ebenfalls angebotenen Influenza-Impfung.

Die Covid-19-Impfung wird für folgenden Personengruppen in absteigender Priorität empfohlen
    • Personen mit Indikation, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben: Personen ab 60 Jahren, Schwangere, Personen mit Trisomie 21, Personen mit respiratorischen, kardialen, renalen, endokrinen, metabolischen, neurologischen, psychiatrischen oder chronisch-entzündlichen Grunderkrankungen, schweren (dekompensierten) Organerkrankungen, onkologischen Patientinnen und Patienten Personen mit Immundefekten, Immundefizienz oder immunsupprimierender Therapie, HIV-Infektion, Organ- oder Knochenmarkstransplantation, Autoimmunerkrankungen, übergewichtigen Personen und in Alten- und Pflegeheimen betreuten Personen sowie Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen
    • Personal des Gesundheitswesens
    • Alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr

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