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Fahrzeug parkt in zweiter Reihe: Darf trotz durchgezogener Linie überholt werden?

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Ein Van blockiert die Fahrbahn, die Linie ist durchgezogen – darf man überholen? Wir klären auf, was wirklich erlaubt ist und wann ein Bußgeld droht.

Autofahren ist für viele Menschen mit Freiheit verbunden. Doch wer sich hinters Steuer setzen will, muss erst einmal die Schulbank drücken und den Führerschein machen. Doch der Lappen wird immer teurer und teurer. In der Fahrschule lernt man aber nicht nur die wichtigen Verkehrsregeln, sondern auch, wie man sich in kniffligen Situationen richtig verhält.

Wie schnell das im Alltag passieren kann, zeigt folgendes Beispiel: Auf einer Straße parkt ein Van mit Warnblinker in der zweiten Reihe und blockiert die Fahrbahn. Von hinten kommt ein blaues Auto an und möchte gerne überholen und weiterfahren. Allerdings ist die Linie zwischen den beiden Spuren durchgezogen. Darf der Fahrer also vorbeifahren oder muss er warten bis sein Vordermann weiterfährt?

Überholverbot bei durchgezogener Linie – mit einer Ausnahme

Zugegeben, besonders knifflig ist die Situation nicht, denn die durchgezogene Linie sorgt schnell für Klarheit. Diese ist nämlich ein Verkehrszeichen und darf nicht überfahren werden – auch nicht nur teilweise. Heißt, der Fahrer des blauen Pkw muss warten, bis der Van die Straße räumt.

Ein Auto steht hinter einem Van, der auf einer Straße mit durchgezogener Linie in zweiter Reihe parkt.
Darf der blaue Pkw trotz durchgezogener Linie überholen? © PantherMedia (Montage)

So weit, so einfach. Doch ganz so leicht ist es dann leider doch nicht. Wie so oft gibt es eine Ausnahme von der Regel: Kann auf absehbare Zeit nicht mit einer Behebung des Hindernisses gerechnet werden, darf überholt werden. Jedoch nur, wenn „das Weiterfahren auf andere Weise nicht möglich und eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist“, erklärt der ADAC.

Wer trotz durchgezogener Linie überholt riskiert Bußgeld

Wird die durchgezogene Linie dennoch überfahren, drohen Bußgelder. Je nach Schwere des Verstoßes sind sogar Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot möglich:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
verbots­widrig Fahr­streifen­begren­zung über­fahren\t10 €--
... mit Unfall­folge35 €--
beim Über­holen verbots­widrig Fahr­streifen­begren­zung über­fahren30 €--
beim Links­abbiegen verbots­widrig Fahr­streifen­begren­zung überfahren30 €--
... mit Gefähr­dung35 €--
... mit Unfall­folge40 €--
beim Wenden verbots­widrig Fahr­streifen­begren­zung über­fahren30 €--
... mit Gefähr­dung35 €--
Über­holen bei un­klarer Verkehrs­lage und dabei die Fahr­streifen­begren­zung miss­achtet150 €1-
... mit Gefähr­dung250 €21 Monat
... mit Unfall­folge300 €21 Monat

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Es gibt aber auch andere Situationen, die Autofahrer zum Nachdenken bringen. Zum Beispiel, wenn vier Fahrzeuge gleichzeitig an einer Kreuzung ohne Ampel oder Schild ankommen. Wie soll dann die Vorfahrt geregelt werden? Nicht weniger kompliziert kann es werden, wenn drei Fahrzeuge an einer Kreuzung ohne Schilder stehen. Und auch an Kreuzungen mit abknickender Vorfahrt und Ampeln fragt sich so mancher Autofahrer, wer zuerst fahren darf. Besonders spannend wird es, wenn zwei Fahrzeuge, auf eine mehrspurige Fahrbahn abbiegen wollen.

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