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Diebstahl im Büro: Das blüht Ihnen, wenn Sie Dinge mitnehmen

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Kugelschreiber, Notizzettel, Briefumschläge: Im Büro nimmt so mancher Mitarbeiter sein Arbeitsmaterial mit nach Hause. Doch Langfingern drohen ernste Konsequenzen.
Kugelschreiber, Notizzettel, Briefumschläge: Im Büro nimmt so mancher Mitarbeiter sein Arbeitsmaterial mit nach Hause. Doch Langfingern drohen ernste Konsequenzen. © pexels

Briefumschläge und Kugelschreiber aus dem Büro könnten Sie Zuhause gut gebrauchen? Vorsicht: Auch bei solchen "Kavaliersdelikten" droht Ihnen mächtiger Ärger.

Schnell noch ein paar Kopien für die Steuererklärung machen, einen passenden Briefumschlag schnappen und dann geht es auch schon ab nach Hause. Der hübsche Kugelschreiber wandert dabei ganz nebenbei in die Tasche - und eine Rolle Klopapier, schließlich ist das Zuhause gerade aus. Ist ja kein Problem, oder? Keine gute Idee.

Büromaterial: Was darf ich mit nach Hause nehmen? 

Egal, wie "billig" Büromaterialien sind: Kopierpaier, Büroklammern, Radierer oder Stifte sind Eigentum der Firma und dürfen nie mit nach Hause genommen werden. Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt - und solche vermeintlich harmlosen Mopsereien können für Langfinger ernste Folgen haben.

Diebstahl ist ein außerordentlicher, fristloser Kündigungsgrund. Er zerstört das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter, was Vorgesetzte als guten Grund anführen können. 

Büro-Diebstahl: Spielt der Wert der gestohlenen Sache eine Rolle?

Geht es vor Gericht, kann der Wert der gestohlenen Materialien durchaus eine Rolle spielen. Arbeitsgerichte sind heutzutage oft der Meinung, dass bei Aneignung einer kleinen Sache eine fristlose Kündigung nicht automatisch gerechtfertigt ist, wie bild.de berichtet. 

Fristlose Kündigungen werden in der Regel nicht zugelassen, wenn

Gerichte urteilen über den Einzelfall und prüfen dabei, ob die Kündigung verhältnismäßig ist. "Ein Diebstahl im Wert von 5 Euro kann genügen, wenn der Mitarbeiter noch kein Jahr im Unternehmen ist", berichtet Verena Braeckeler-Kogel, Arbeitsrechtlerin bei der Kanzlei Simmons & Simmons, gegenüber der dpa. "Im anderen Fall kann es bei einer Unterschlagung von 500 Euro nur eine Abmahnung geben, wenn der Mitarbeiter 25 Jahre im Betrieb unauffällig war und schon Mitte 50 ist."

Mehr von Braeckeler-Kogel in diesem Artikel: Diebstahl im Job ist kein Kavaliersdelikt - besonders der Einzelhandel leidet.

Mahnt Sie Ihr Chef jedoch wegen Diebstahl ab und Sie klauen erneut, dann haben Sie vor Gericht kaum eine Chance, die Kündigung anzufechten.

Darf ich mir etwas ausleihen? 

Ausleihen gilt nur dann nicht als Diebstahl, wenn Sie vorher Ihren Vorgesetzten gefragt haben. Hier sollten Sie unbedingt auf Nummer sicher gehen und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis Arbeitsmaterialien mit nach Hause nehmen.

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Von Andrea Stettner

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