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Nachgerechnet: Um wie viel das Gehalt tatsächlich sinkt, wenn Sie Stunden reduzieren

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Viele träumen davon, weniger zu arbeiten – doch meistens ist dies auch mit weniger Lohn verbunden. Wie viel Gehalt Sie einbüßen würden, lässt sich nachrechnen.

Pilotprojekte in Großbritannien haben gezeigt, dass Arbeitskräfte bei einer Vier-Tage-Woche weniger gestresst, seltener krank und sogar produktiver sind. Auch in Deutschland wünschen sich rund 81 der Vollzeiterwerbstätigen, nur noch vier Tage in der Woche bei entsprechend niedriger Wochenarbeitszeit zu arbeiten, wie eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung herausgefunden hat. Allerdings möchten dies 73 Prozent nur, wenn sie trotzdem denselben Lohn erhalten. Acht Prozent der Beschäftigten würden ein geringeres Gehalt für mehr Freizeit hinnehmen. Und auch laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung finden 50 Prozent der Männer, dass sie mehr arbeiten, als ihnen eigentlich recht ist – bei den Frauen sind es 41 Prozent der Beschäftigten.

Wie viel Gehalt bleibt, wenn man Stunden verkürzt?

Ob der Wechsel in Teilzeit sich für Sie persönlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Bruttogehalt, von der Steuerklasse und von der Arbeitszeit. Eine kürzere Stundenwoche geht in der Regel mit weniger Gehalt einher, allerdings fällt die Reduzierung oft gar nicht so stark aus, wie Sie vielleicht glauben mögen. Steigen Sie von einer 40-Stunden-Woche auf eine 30-Stunden-Woche um, würden Sie 25 Prozent weniger Bruttogehalt bekommen, wie das Handelsblatt vorrechnet. Für das Nettogehalt bedeutet es aber nicht dasselbe, da die Steuern progressiv sind. Somit sinkt das Nettogehalt in der Regel nicht so stark wie das Bruttogehalt. Letztendlich verdienen Sie also in Teilzeit mehr Netto-Lohn pro Stunde als in Vollzeit.

Teilzeit oder Vollzeit
Teilzeit ist oft mit weniger Gehalt verbunden – aber zumindest Netto bleibt meistens mehr. © Markus Mainka/Imago

Wie stark ihr Gehalt bei einer Stundenreduzierung sinken würden, erfahren Sie zum Beispiel über einen Online-Rechner. Zeit Online bietet einen solchen hinter einer Bezahlschranke an: Hier müssen Sie Ihre aktuelle Arbeitszeit, die gewünschte neue Arbeitszeit und Ihr Bruttogehalt angeben. Weitere Angaben zur Steuerklasse, der Anzahl der Kinder und der Kirchensteuer verfeinern das Ergebnis.

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Kann ich von Teilzeit wieder zu Vollzeit zurückkehren?

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, wieder von Teilzeit in Vollzeit zurückzukehren. Das sollten Sie beachten, wenn Sie sich dafür entscheiden, Stunden zu reduzieren. Ihr Arbeitgeber muss Sie allerdings bei Stellen, die neu ausgeschrieben werden, berücksichtigen. Einfacher ist es für Arbeitnehmer, die eine befristete Teilzeit, auch bekannt als „Brückenteilzeit“ gewählt haben. Diese Option besteht allerdings erst seit 2019 – wer schon davor in Teilzeit gearbeitet hat, hat davon nichts. Mithilfe der „Brückenteilzeit“ können Arbeitnehmer eine befristete Teilzeitphase einlegen und nach mindestens einem bis maximal fünf Jahren wieder auf die volle Stelle zurückkehren. Voraussetzungen sind, dass es im Unternehmen mehr als 45 Angestellte gibt und Sie länger als sechs Monate dort gearbeitet haben.

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