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Treppenhaus putzen: Wer muss ran – Mieter oder Vermieter?

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Frau putzt Treppenhaus mit Wischmopp
Muss ich als Mieter in einem Mehrfamilienhaus das Treppenhaus putzen? © Andrey Popov/Imago

Vielleicht ist Ihnen bei sich oder anderen das bekannte Schild „Kehrwoche“ aufgefallen? Wer ist verantwortlich, das Treppenhaus zu putzen?

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, teilt sich den Eingang und das Treppenhaus normalerweise mit anderen Hausbewohnerinnen und Hausbewohnern. Das Treppenhaus wird also gemeinsam genutzt und auch gemeinsam verschmutzt. Nur wer ist dafür verantwortlich den Dreck von draußen – sei es Matsch an einem Regentag oder gestreutes Salz bzw. Steine bei Schnee – zu entfernen? Lesen Sie hier, in welchen Fällen Sie selbst als Mieter das Treppenhaus putzen müssen.

Ist Treppenhaus putzen Sache des Mieters oder des Vermieters?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Reinigung des Treppenhauses Vermietersache. Das bedeutet der Hauseigentümer hat dafür Sorge zu tragen*, dass ein vertragsmäßiger Gebrauch der Mietsache möglich ist. Und dazu gehört eben auch, das Treppenhaus zu putzen. Das bedeutet nicht, dass der Vermieter es zwangsweise selbst putzen muss, er kann dafür auch eine Reinigungsfirma beauftragen.

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Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses können dann auf der Grundlage der Betriebs-Kosten-Verordnung auf den Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Das bedeutet, dass zwar der Vermieter die Reinigung des Treppenhauses organisieren bzw. gewährleisten muss, finanziert wird es aber schlussendlich durch den Mieter selbst. Allerdings auch nur, wenn die Reinigung des Treppenhauses im Mietvertrag vereinbart wurde. Anderweitig getroffene Absprachen, die nicht Bestandteil des Mietvertrags sind, sind nicht gültig.

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Mieter müssen das Treppenhaus putzen bezahlen – wenn es im Mietvertrag drinsteht

Nur wenn die Reinigung des Treppenhauses eindeutig im Mietvertrag festgehalten ist, kann der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen, unabhängig davon, ob der Vermieter eine Reinigungsfirma oder einen Hausmeister beauftragt, das Treppenhaus zu putzen, oder selbst Hand anlegt. In der Nebenkostenabrechnung muss die Reinigung des Treppenhauses aufgeführt werden. Im Mietvertrag kann aber auch geregelt sein, dass der Mieter verantwortlich ist, das Treppenhaus zu putzen. Nachträglich getroffene außervertragliche Regelungen zur Reinigung des Treppenhauses haben keine Gültigkeit.

Was gehört zum Treppenhaus putzen alles dazu?

In der Hausordnung darf festgelegt werden, was zu reinigen ist und wie oft. Nicht vorschreiben lassen müssen sich Mieter, wie sie das Treppenhaus zu putzen haben. Was gehört zum Treppenhaus putzen alles dazu? Neben dem Hausflur und dem Eingang können gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküche, Dachböden oder der Gang zwischen den Kellern Bestandteil der Treppenhausreinigung sein. Generell wird es so gehandhabt, dass Mieter für den Treppenaufgang über und unter ihrer Wohnung verantwortlich sind. Zu Wohnungen im Erdgeschoss gehört der Hauseingang.

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Wenn Sie als Mieter laut Mietvertrag für die Reinigung des Treppenhauses selbst verantwortlich sind, müssen Sie die Kosten für benötigte Reinigungsutensilien wie Putzlappen, Wischmopp oder Kehrbesen selbst tragen. Wenn Sie in der Kehrwoche krank oder im Urlaub sind, sollten Sie sich um eine Vertretung kümmern. Tauschen Sie beispielsweise mit einem Nachbarn. (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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