1. Startseite
  2. Lokales
  3. Miesbach
  4. Miesbach

Nach angedrohtem Selbsteintritt: Miesbach, Valley und Warngau wollen mit Landtagspetition Regierung stoppen

KommentareDrucken

Die Petition an den Landtag übergab Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (vorne) an Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner im Beisein der weiteren Petenten (hinten v.l.) Alois Fuchs, Valleys Bürgermeister Bernhard Schäfer, Andreas Hallmannsecker (Unser Wasser), Marion und Kartz von Kameke sowie Martina Eck.
Die Petition an den Landtag übergab Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (vorne) an Stimmkreisabgeordnete Ilse Aigner im Beisein der weiteren Petenten (hinten v.l.) Alois Fuchs, Valleys Bürgermeister Bernhard Schäfer, Andreas Hallmannsecker (Unser Wasser), Marion und Kartz von Kameke sowie Martina Eck. © Stadt Miesbach

Die Stadt Miesbach hat gestern mit den Gemeinden Valley und Warngau sowie drei landwirtschaftlichen Biobetrieben und dem Verein Unser Wasser eine Petition beim Landtag eingereicht. Dessen Umweltausschuss soll die Regierung von Oberbayern hindern, dem Landratsamt die Zuständigkeit im Wasserschutzgebietsverfahren zu entziehen.

Miesbach – Glaubt man Rechtsanwalt Benno Ziegler, ist das, was die Stadt Miesbach nun mit den Gemeinden Valley und Warngau auf den Weg gebracht hat, ein ungewöhnlicher Schritt im Freistaat. Die drei Kommunen wählen den Weg einer Petition im Landtag, um ihre Rechte zu wahren und ein rechtsstaatliches Verfahren zu sichern. Auslöser ist die Anordnung der Regierung von Oberbayern an das Landratsamt, bis 1. Dezember eine Allgemeinverfügung für ein Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot zu erlassen – ansonsten droht der Selbsteintritt der Regierung (wir berichteten). Das heißt: Dem Landratsamt wird dann das Verfahren entzogen.

Um das zu verhindern, haben die drei Kommunen gestern den landwirtschaftlichen Biobetrieben von Alois Fuchs, Martina Eck sowie Marion und Kartz von Kameke (Gut Wallenburg) und dem Verein Unser Wasser eine Petition an Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben. Das Ziel: Die Mitglieder des Umweltausschusses sollen die Regierung von Oberbayern anweisen, vom Selbsteintritt ins Wasserschutzgebietsverfahren abzusehen. Aigner nahm die Petition in Miesbach in ihrer Eigenschaft als Stimmkreisabgeordnete entgegen und befürwortet eine Prüfung..

Neues Kapitel im Streit ums Wassergebiet

„Es geht um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit“, machte Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller gestern beim Medientermin am Vormittag deutlich. Ein Beweidungs- und Bewirtschaftungsverbot vor Abschluss des Verfahrens zur Ausweitung der Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing bedrohe die Existenz der Biobetriebe und greife ins geschützte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. Mit der Petition soll ein ordnungsgemäßes und rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden.

„München bekommt weiterhin sein Wasser“

Ziegler, der die Biolandwirte vertritt, stellte dabei klar, dass es nicht darum gehe, der Landeshauptstadt München das Wasser streitig zu machen: „Die Versorgung stellt niemand infrage.“ Die Stadt werde wie in den vergangenen 110 Jahren ihr Wasser beziehen, aber man wehre sich gegen „Drohungen und den Bruch von Vereinbarungen“.

Lesen Sie auch: So lief die erste Petition zur Schutzzone Thalham-Reisach-Gotzing

Konkret geht es um das von Regierung und Landkreis einvernehmlich in Auftrag gegebene Gutachten bei der Technischen Universität Berlin, das die Notwendigkeit des im Januar 2021 angeforderten Verbots klären sollte. Deren Professor Uwe Tröger kam zum Ergebnis, dass die Keimbelastungen im Wasser nicht auf Weidevieh zurückzuführen sei (wir berichteten) – nicht zuletzt deshalb, weil an drei Tagen im Februar 2021, an denen Verunreinigungen festgestellt worden waren, gar kein Vieh auf der Weide war. Die Regierung verweigerte in der Folge die Anerkennung des Gutachtens und erweiterte ihre Verbotsforderung vom Januar 2021 im Oktober um die Selbsteintrittsandrohung.

Lesen Sie auch: Alle 17 Bürgermeister reagieren mit Brandbrief auf Anordnung der Regierung

Generell kritisiert Ziegler, dass die Stadtwerke München (SWM) auf Anfragen keine Belege zu Verkeimungen offenlegen: „Es fehlen die Beweise.“ Dagegen sei klar nachvollziehbar, dass bei Starkregen- und Hochwasserereignissen Eintrag von geklärtem Wasser in Mangfall und Schlierach ins Grundwasser stattfinden und so die Wasserqualität beeinträchtigen – ein Vorgang, der bei einem Drainagebrunnen wie der Reisachfassung nicht zu verhindern sei.

Altrechte erloschen wegen nachträglich gebauter Wasserleitung?

Ein weiterer, höchst umstrittener Punkt sind die Altrechte, auf die sich die SWM beim Bezug des Wassers berufen und deren Prüfung sie als unnötig strikt ablehnen. Bereits beim Erörterungstermin 2018 wurde ein Thematisieren kategorisch ausgeschlossen. Aus Sicht der Petenten sind diese aber erloschen, wie Ziegler erklärt: Die Reisachfassung hat vier Ein- und zwei Ausläufe – einer geht gen München, einer gen Mangfall, um nicht brauchbares Wasser abzuleiten. Zwischen 1924 und 1931 sei von der Mangfall-Leitung eine Querverbindung zur München-Leitung gelegt worden. Das hat laut Ziegler zur Folge, dass zu den festgesetzten 2200 Litern pro Sekunde weitere 1400 Liter hinzukommen – ein Plus an Wassermenge von 63 Prozent. Das Problem: Die Altrechte gelten nur für den Planungsstand von 1908. Lässt sich eine spätere Veränderung nachweisen, sind sie erloschen, und ein reguläres Genehmigungsverfahren wird fällig.

Lesen Sie auch: Deshalb hat Weyarn die Petition nicht unterschrieben

„München wird weiter sein Wasser kriegen“, versichert Ziegler, „aber wir wollen eine rechtlich saubere Grundlage.“ Ohne die neu geforderten drastischen Einschränkungen. „München wirbt seit Jahrzehnten mit der Top-Qualität seines Wassers. Die zugrunde liegenden Verträge mit der Region reichen dafür also aus.“ Ziegler geht davon aus, dass die Regierung die Frist nun angesichts der Petition aussetzt: „Ich bin guter Dinge.“

ddy

Auch interessant

Kommentare