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Gemeinde muss sich mit zwei Bauprojekten auseinandersetzen

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Gemeinde muss sich mit zwei Bauprojekten auseinandersetzen
Nicht ohne Weiteres bebaubar: Für das Grundstück an der Forellenstraße möchte die Gemeinde Rottach-Egern erst einmal einen Bebauungsplan aufstellen. © Thomas Plettenberg

Das Gebiet zwischen Weißachdamm und Aribostraße ist ein begehrtes Areal für Bauherren und Investoren. Immer wieder werden hier Anträge gestellt, auch jetzt musste die Gemeinde wieder eine Lösung finden.

Rottach-Egern – Der Vorbescheid der Schleunung Baumanagement GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Tiefgarage, in unmittelbarer Seenähe, bereitete dem Gremium zunächst keine Probleme. Entstehen soll ein 13 mal 21 Meter großes Gebäude mit einer Wandhöhe von sechs Metern. Dies ist die Höhe, die sich die Gemeinde als Limit gesetzt hat. „Es fügt sich in die Umgebung ein“, stellte Bauamtsleiterin Christine Obermüller fest. „Und der Bauwerber ist bereit, sich an alle unsere Vorschläge zu halten“, sagte Bürgermeister Christian Köck (CSU).

Weil das Haus zudem in einer Baulinie mit den anderen Häusern am See liegt, sah man keine Veranlassung, das Vorhaben in einen Bebauungsplan zu packen, der der Gemeinde ein Höchstmaß an Mitbestimmung einräumen würde. Einstimmig, allerdings ohne das Votum von FWG-Gemeinderat und Architekt Andreas Erlacher, der in das Projekt involviert ist, befürwortete das Gremium den Antrag.

Ganz anders fiel die Entscheidung für einen weiteren Antrag an der Forellenstraße aus, der ebenfalls schon mehrmals zur Debatte stand. Geplant ist der Bau eines Einfamilien- und eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Die Bauten sind zwar 6,60 Meter hoch, doch in der Umgebung gibt es Häuser, die ebenfalls so hoch sind. Köck hielt den Antrag durchaus für genehmigungsfähig. Er prophezeite sogar, dass das Landratsamt ein Nein der Gemeinde durch eine Zustimmung ersetzen werde. Obermüller regte an, einen seit 1997 bestehenden Bebauungsplan für das Areal zwischen Forellenstraße und Fischerstraße zu erweitern. Für Erlacher wäre das der richtige Weg, alles andere sei „nicht schlüssig“, da sich doch die Gemeinde gerade an so vielen Stellen Gedanken mache, wohin der Weg in Sachen Bauleitplanung führen soll. So soll es nun kommen, wie der Ausschuss einstimmig beschloss. Der Antrag wurde abgelehnt, die Gemeinde will erst einen Bebauungsplan auf den Weg bringen. Mit seinem Vorhaben muss sich der Bauherr also noch gedulden.

gr

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