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Hauser Unterführung: So lief die Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

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Nach Angaben der Bahn ist die Hauser Unterführung in einem bedenklichen Zustand und muss dringend erneuert. Daran hat die Bürgerinitiative erhebliche Zweifel.
Stampfbeton aus dem Jahr 1907: Nach Angaben der Bahn ist die Hauser Unterführung in einem bedenklichen Zustand und muss dringend erneuert. Daran hat die Bürgerinitiative erhebliche Zweifel. © Ufertinger

Die Bahn will die Hauser Unterführung vergrößern. Weil die Anwohner mehr Verkehr fürchten, haben sie gegen den Planfeststellungbeschluss geklagt.

Gauting/München – Seit ihrem Bau im Jahr 1907 ist die Hauser Unterführung in Königswiesen vier Meter hoch und sechs Meter breit. Aktuell ist die hindurch führende Kreisstraße, die wohl erst später entstand, dank einer Ampelregelung nur einspurig befahrbar. Das soll nach dem Wunsch vieler Königswieser auch so bleiben. Doch wenn die Pläne der Bahn und des Landratsamts wahr werden, könnte es demnächst vorbei sein mit dem Frieden. Das Unternehmen hat nämlich einen gültigen Planfeststellungsbeschluss in der Tasche. Er sieht vor, dass der Neubau 4,50 Meter hoch wird und neun Meter breit – geräumig genug für zweispurigen Verkehr, auch und gerade für Lkws. Deswegen hat die Bürgerinitiative „Gegenverkehr – Für ein l(i)ebenswertes Königwiesen“ gegen den Beschluss geklagt. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München verhandelt. Mehr als ein Dutzend Anwohner war in der Ludwigstraße 23 vor Ort.

Verhandlung trotz Formfehlern der Kläger

Die Vorsitzende Richterin des 22. Senats, Gerda Zimmerer, machte eingangs deutlich, dass es einen guten Grund gäbe, die Verhandlung gleich wieder zu beenden. Der Grund: Mehrere Formfehler der Kläger. So wurden in der Klagebegründung vom 1. Oktober 2021 bloße Stichwörter wie „fehlende Alternativplanung“ und „Baulärm“ genannt und darüber hinaus schlicht auf die Stellungnahme der Bürgerinitiative im Planfeststellungsverfahren verwiesen – viel zu wenig für eine ordnungsgemäße Klage. „Vor anderen Senaten wäre jetzt schon Schluss. Es ist nicht zumutbar, dass sich Gerichte die wesentlichen Inhalte irgendwo rausklauben müssen.“ Doch dann wurde weiter verhandelt.

Laut Bahn ist der Stampfbeton porös geworden

Breiten Raum in der fünfstündige Verhandlung nahm die Frage ein, ob das Bauwerk überhaupt saniert werden muss. Dazu muss man wissen: Die Bahn geht bei solchen Unterführungen von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 130 Jahren aus. Sebastian Heidorn, Anwalt der BI, fand es seltsam, dass das Unternehmen schon seit vielen Jahren behauptet, das Bauwerk rutsche demnächst in die Kategorie 4, also die schlechtestmögliche, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Passiert sei das aber nicht. „Die prognostizierte Zustandsverschlechterung ist nie eingetreten.“ Dem widersprach eine Vertreterin des Eisenbahnbundesamts. Der Stampfbeton sei inzwischen porös geworden, es bestehe die Gefahr, dass größere Flächen einfach herausbrechen. All das sei lange bekannt und auch in einem so genannten Bauwerkbuch dokumentiert, das die Bahn für Objekte dieser Art führt.

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Den Knackpunkt bildete aber die Frage nach der Vergrößerung. Dabei ging es weniger um die inzwischen übliche Erhöhung auf 4,50 Meter. Sie ist nötig, um den Anstoß von Lkws zu verhindern, was dann den Bahnverkehr lahmzulegen könnte – ein Szenario, das in München ist dies schon etliche Male eingetreten ist.

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Nicht akzeptabel ist für Königswieser aber die Verbreiterung auf neun Meter, die in Zukunft Zweispurigkeit ermöglicht. Den Antrag hatte das Landratsamt gestellt, um die Kreisstraße für den überörtlichen Verkehr zu ertüchtigen, und die Bahn hatte dies in ihren Planungen berücksichtigt. „Die neun Meter sind nur eine Richtlinie und kein Muss“, argumentierte Heidorn. „Es funktioniert in Königswiesen doch auch so.“ Er stellte deshalb den Antrag, dass, wenn die Bahn schon neu baut, auf die Ausweitung verzichtet. Das aber ließ einer der beiden beisitzenden Richter nicht gelten. „Man sollte doch den anerkannten Stand der Technik anwenden.“ Das Urteil steht wohl am Dienstag fest.

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Matthias Ilg, Sprecher der BI, hegt noch Hoffnung, dass sich der Senat von den vorgetragenen Argumenten überzeugen lässt. Für ihn ist Königswiesen ein „Mini-Stuttgart 21“, wo die Bahn alle Fehler wiederholt, die sie einst gemacht hat wie das Ignorieren der Bürger und die Kostenexplosion. Die Bahn geht aktuell Kosten in Höhe von fünf Millionen aus, drei für die Brücke, zwei für die Kreisstraße.

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