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„Partei Russlands“: AfD fühlt sich von Scholz verunglimpft – und klagt

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Die AfD-Bundestagsfraktion hat Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Der Grund: Kanzler Olaf Scholz hatte die AfD als „Partei Russlands“ bezeichnet.

Karlsruhe – Eine Sanktionsschelte der AfD hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) im Sommer im Bundestag mit einem simplen Satz vom Tisch gewischt. Nun hat die AfD-Bundestagsfraktion nun Klage eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, ob die Rechtspopulisten mit der Klage Recht bekommen.

Organklage: Scholz bezeichnet AfD als „Partei Russlands“

Scholz hatte der AfD am 6. Juli im Bundestag vorgeworfen, im Interesse Russlands zu handeln. Er brandmarkte sie damals als eine Art Handlanger-Partei: „Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Russlands“.

Scholz bezog sich auf den Redebeitrag des AfD-Abgeordneten Steffen Kotré in der Regierungsbefragung. Der AfD-Abgeordnete bezeichnete die Sanktionspolitik als „gescheitert“. Die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs nannte er „nutzlos“. „Wie können wir den Menschen in der Ukraine helfen, wenn wir hier frieren?“, sagte Kotré zu der drohenden Energiekrise.

Bundeskanzler Olaf Scholz am Rednerpult
AfD klagt gegen Scholz vor dem Bundesverfassungsgericht. © Frederic Kern/IMAGO

AfD fühlt sich verunglimpft: Bundesregierung soll neutral sein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat nun, gut vier Monate später, Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Klage gegen die Bundesregierung begründete Fraktionsjustiziar Stephan Brandner mit der Betitelung der AfD als „Partei Russlands“ begründet. Er kritisierte auch, dass Scholz nicht sachlich auf die Frage Kotrés zur Erdgasleistung Nord Stream 2 antwortete.

Der Kanzler missachte seine Pflichten als staatliches Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion, so Brandner. Zudem wirft er Scholz „Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem“ vor. Laut AfD-Bundestagsfraktion habe Scholz die AfD im Plenum „verunglimpft“. Der Vorwurf der AfD im Organverfahren lautet: die Verletzung des Fragerechts aus Artikel 38 des Grundgesetzes, die Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung und der Verfassungsorgantreue sowie des Fairnessgebots.

Eine Organklage entscheidet vor dem Bundesverfassungsgericht Streitigkeiten zwischen Bundesorganen. Die Themen beziehen sich nur auf das Verfassungsrecht und schließen andere Rechtsgebiete aus.

Klage gegen Merkel: AfD bekam Recht

Es ist nicht die erste Organklage der AfD gegen eine Bundesregierung. In 2020 hatte sich Scholz‘ Vorgängerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen geäußert und die Wahl des FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD als „unverzeihlich“ bezeichnet. Mit ihrer Beschwerde hat die AfD vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Regierungsmitglieder müssen sich gegenüber allen Parteien neutral verhalten. (dpa/hk)

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