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Krankschreibung per Telefon wieder möglich – das gilt es arbeitsrechtlich zu beachten

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Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder möglich. Damit bekommen Arbeitnehmer ein Attest für maximal fünf Tage. Es gibt jedoch einiges zu beachten.

München – Über diese Regelung dürften sich nicht nur viele Patientinnen und Patienten freuen, sondern auch Beschäftigte in Arztpraxen. Das Krankschreiben per Telefon ist ab sofort wieder möglich. Das hat am 7. Dezember der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin beschlossen.

Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer setzten sich für Krankschreibung per Telefon ein

Diese Sonderregelung gab es bereits während der Corona-Pandemie. Sie war allerdings im Frühjahr dieses Jahres ausgelaufen - nicht nur zum Bedauern vieler Kranker, die sich den Besuch von vollen Praxen mit weiteren infektiösen Kranken gern erspart hätten. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) und die Ärztekammer für die Wiedereinführung ausgesprochen hatten.

Denn Patienten, die sich nur krankschreiben lassen, blockierten Termine und steckten sich möglicherweise bei anderen Kranken im Warteraum an, so deren Argumente. Zudem könnten chronisch kranke Menschen besser vor Infektionen geschützt werden, zitierte NDR.de die Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Marion Charlotte Renneberg.

Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Ebenso begrüßte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Wiedereinführung. „Das ist eine wesentliche Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Ärzte“, sagte er dem Handelsblatt. Das Verfahren habe sich in der Pandemie bewährt und sei dann leider ausgelaufen. Dadurch könnten unnötige Arztbesuche vermieden werden.

Telefonische Krankschreibung wieder möglich - Vier Kriterien müssen dafür erfüllt sein

Jetzt ist also Schluss mit dem Gang in die Praxen für ein Attest. Die Krankschreibung gilt für fünf Tage. Wer mit Grippe im Bett liegt, kann also erst einmal getrost liegenbleiben und sich auskurieren.

Diese Kriterien müssen für eine telefonische Krankschreibung erfüllt sein:

Krankmeldung schnell und unkompliziert per Telefon – das ist jetzt wieder möglich.
Krankmeldung schnell und unkompliziert per Telefon – das ist jetzt wieder möglich. © Hannes P Albert/dpa

Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin umgehend mitteilen, dass sie krank sind. Auch über die Dauer des Ausfalls müssen die Chefs durch ihre Mitarbeitenden informiert werden. Das kann telefonisch, in manchen Fällen auch per WhatsApp oder via Email mitgeteilt werden.

Ebenso können sich Eltern, die im Falle eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen, von der Arbeit freistellen lassen. Auf eine Anfrage von merkur.de von IPPEN.MEDIA, ob die Kinderkrankschreibung jetzt auch wieder per Telefon möglich sein wird, verweist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Im heutigen Plenum hatte eine KBV-Vertreterin bestätigt, man sei bereits in Gesprächen“, so eine Pressesprecherin des G-BA. Der Pressesprecher der KBV, Roland Stahl, bestätigt die laufenden Gespräche gegenüber unserem Portal. „Wir als KBV wollen die telefonische AU bei Krankheit des Kindes. Das müssen wir mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vereinbaren.“

Diese Regeln sollten Beschäftigte bei einer Krankschreibung beachten

Wer bei seiner Krankmeldung Fehler vermeiden will, sollte nicht nur den Arbeitgeber darüber rechtzeitig informieren, sondern dafür Sorge tragen, dass das Attest die Chefs pünktlich erreicht. Seit Januar 2023 erfolgt die Krankschreibung für gesetzliche Versicherte allerdings komplett elektronisch. 

Arbeitnehmer müssen die Krankschreibung nicht mehr an ihre Krankenkasse und ihren Chef oder ihre Chefin selbst übermitteln. Das übernimmt jetzt die Arztpraxis elektronisch. Mit der logischen Folge: Es gibt immer mehr elektronische Krankschreibungen – auch wenn es manchmal dabei immer noch hakt, wie in dieser bayerischen Gemeinde. Es gilt aber weiterhin, dass das Attest ab dem vierten Tag übermittelt werden muss. Betroffene sollten daher auch an Feiertage und das Wochenende denken, denn die sind für die Frist oftmals mitentscheidend.

Wer länger krank ist - das gilt bei einer Folgebescheinigung

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung weiter, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung des Attests die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, gilt: In diesem Fall sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht allerdings nicht.
Quelle: KNV

Wer sich vorzeitig wieder gesund fühlt, kann natürlich wieder ins Büro zurückkehren. Allerdings sollten Betroffene vollständig genesen sein, damit sie nicht andere Kolleginnen und Kollegen beispielsweise mit einer nicht auskurierten Erkältung anstecken. Ansonsten können Arbeitgeber den noch kranken Mitarbeiter wieder nach Hause schicken.

Übrigens darf man bei Krankheit auch aus dem Haus gehen, selbst ein Kurzurlaub oder der Besuch eines Fitness-Studios können erlaubt sein. Eine Weihnachtsfeier sollten Beschäftigte jedoch nicht unbedingt besuchen, so der Tipp von Rechtsexperten. Es sei denn der kleine gebrochene Finger allein ist der Grund. (sthe)

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