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Pass © liquene auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Oberlandesgericht

Nationalpass reicht für Identitätsnachweis

Der Stadt Arnsberg reichte der Nationalpass eines aus aus Guinea stammenden Vaters nicht aus zur Identitätsfeststellung. Das Oberlandesgericht stellt nun klar, dass die Vorlage des Passes reicht. Abstrakte Zweifel an der Richtigkeit des Passes rechtfertigten keine weiteren Prüfungen.

Montag, 23.10.2017, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.10.2017, 15:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein Ausländer kann laut einem Gerichtsurteil seine Identität mit einem echten Nationalpass nachweisen. Auch wenn in dem Heimatland kein sicheres Urkundenwesen bestehe, stelle das allein nicht die Beweiswirkung des Nationalpasses infrage, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 15 W 317/16 OLG Hamm)

Die Anerkennung des Nationalpasses entspreche dem völkerrechtlichen Grundsatz der Passhoheit der einzelnen Staaten, erklärten die Richter. Außerdem hätte viele Ausländer praktisch keine andere Möglichkeit, ihre persönliche Identität effektiv nachzuweisen. Eine weitergehende Prüfung werde nur dann nötig, wenn weitere Urkunden oder Erkenntnisse Zweifel an der Richtigkeit der durch den Pass dokumentierten Identität aufkommen ließen.

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Vater aus Guinea

Mit der Entscheidung änderte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Arnsberg, das eine weitere Überprüfung durch die deutsche Botschaft im Heimatland des Klägers vorsah.

In dem konkreten Fall hatte das Standesamt der Stadt Arnsberg die Ausstellung einer Geburtsurkunde verweigert, weil es den Nationalpass des aus Guinea stammenden Vaters nicht anerkannte. Der Mann hatte neben dem Pass auch einen vom guineischen Außenministerium legalisierten Auszug aus dem Geburtenbuch einer guineischen Gemeinde vorgelegt, der die Personalien des Vaters bestätigte. (epd/mig) Aktuell Recht

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