"Dafür besteht gegenwärtig keine Chance", reagierte Bürgermeister Bernd Lück. Er hatte in der vergangenen Woche ein diesbezügliches Gespräch beim laut Brandenburgischem Wassergesetz zuständigen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Ohne greifbares Ergebnis, aber mit dem Hinweis, dass er sich an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) wenden solle.
Bisher beruft sich die BI auf ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Fachgutachten. Das kommt zu dem Ergebnis, dass bei Einhaltung der bereits beschlossenen Maßnahmen einer motorisierten Bootsnutzung keine naturschutzfachlichen Belange entgegenstehen. Seitens der Kreisbehörde wurde aber trotzdem einer vollständigen Schiffbarkeit aus mehreren Gründen für keines der beiden Gewässer zugestimmt, nur eingeschränkt mit Auflagen. Eine Stellungnahme, die inzwischen zurückgezogen wurde.
In seiner Antwort bittet der Petitionsausschuss um Verständnis dafür, dass er "keine Veranlassung sieht, die Aussagen in dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten mit der Auffassung des Landkreises … abzugleichen und zu bewerten, wie sie (die BI) dies in ihrer Petition wünschen".er mögliche Ausgang des vom Petitionsausschuss empfohlenen Antragsverfahrens gleicht aus heutiger Sicht bei diesem Hin und Her eher der Befragung eines Orakels.
Laut Petitionsantwort kommt dem MLUK eine besondere Bedeutung zu. In dessen Bewertung könne eine Beurteilung des Sachverhalts nachgeordneter Behörden, so vom Landesumweltamt, von der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis einfließen. Ob das MLUK dem Votum dieser Behörden gegebenenfalls folgt, bleibt dem eigentlichen Widmungsverfahren vorbehalten, heißt es in der Antwort auf die Petition der BI. Und das ist, laut Lück, derzeitig wegen welcher auch immer offenen Fragen im Vorfeld noch nicht beantragt.
Interessant sind an anderer Stelle die Erläuterungen eines solchen Verfahrens durch den Petitionsausschuss. So heißt es hier interessanterweise: "Ob der Landkreis eine gleich lautende Position gegebenenfalls in einem konkreten Widmungsverfahren vertreten wird, bleibt ebenso abzuwarten wie die Entscheidung des MLUK, eine vom Landkreis vertretene Auffassung zu übernehmen oder zu beanstanden bzw. abzuändern". Mit diesen Ausführungen schloss der Petitionsausschuss die Bearbeitung der Petition der Ketziner Bürgerinitiative ab. Der Behördenmarathon für die Umwandlung zweier relativ kleiner Gewässer in Landesgewässer geht weiter.