Sperrfristverkürzung und Strafmilderung bei Führerscheinentzug

Qualifizierte Hilfe mit Sperrfristverkürzung und Strafmilderung durch Ihren Richter

Wegen einer Alkoholfahrt mit mindestens 1,1 Promille oder einer wiederholten Alkoholfahrt in dieser Größenordnung müssen Sie sich einem Gerichtsverfahren unterziehen, das für Sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate bis zu fünf Jahren, einer hohen Geldstrafe, bei schweren Folgen Ihrer Alkoholfahrt oder im Wiederholungsfall möglicherweise auch mit einer Freiheitsstrafe verbunden ist.

Zeigen Sie Ihrem Richter bzw. Staatsanwalt, dass Sie aktiv etwas tun, um eine erneute Alkoholfahrt zu vermeiden. Als Spezialist auf diesem Gebiet helfe ich Ihnen gerne weiter. Mein verkehrspsychologisches Rehabilitationsseminar, welches sich am Konzept der MPU-Vorbereitung orientiert und individuell angepasst werden kann, hilft Ihnen zu einer Strafminderung mit Sperrfristverkürzung vor Gericht und zur Wiederherstellung Ihrer Freiheit und Mobilität im Straßenverkehr.

Strafmilderung nach verkehrspsychologischer Rehabilitation
Strafmilderung nach verkehrspsychologischer Rehabilitation – Foto von Freedomz aus Adobe Stock

Am Ende unserer gemeinsamen Arbeit bekommen Sie eine qualifizierte Teilnahmebestätigung für Ihre Sperrfristverkürzung zur Vorlage bei Ihrem Rechtsanwalt und Richter.

Ich wünsche Ihnen Freude mit Ihrem Führerschein und viel Spaß beim Fahren nach einer gelungenen Sperrfristverkürzung vor Gericht!

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Samstag von 10:00-14:00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 16:00-20:00 Uhr unter 089/ 48 92 02 98 bzw. 0174/ 236 62 02 und ansonsten per Email. Wenn wir in den Sitzungen oder anderweitig vertieft sind, rufen wir Sie zurück.

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