Panorama

Verteidigung legt sich fest Aurora-Schütze plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit

James Holmes droht die Todesstrafe.

James Holmes droht die Todesstrafe.

(Foto: AP)

Bei der Premiere eines "Batman"-Films schießt James Holmes plötzlich um sich. Mutmaßlich tötet er 12 Menschen und verletzt viele mehr. Seine Verteidiger sind überzeugt: Er ist unzurechnungsfähig.

Im Prozess gegen den US-Kinoschützen von Aurora will die Verteidigung auf "unschuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädieren. Der zuständige Richter, Carlos Samour, wird am 28. Mai entscheiden, ob er dies zulässt, wie die Tageszeitung "Denver Post" berichtete. Er habe allerdings schon Zustimmung angedeutet.

Bei dem Massaker starben 12 Menschen.

Bei dem Massaker starben 12 Menschen.

(Foto: AP)

J ames Holmes wird beschuldigt, im Juli vergangenen Jahres während einer "Batman"-Filmpremiere in Aurora 12 Menschen erschossen und 70 verletzt zu haben. Der maskierte Holmes war unmittelbar nach dem Blutbad im Kino gestellt worden, die Tatwaffen wurden in seiner Nähe gefunden. Er steht derzeit in Centennial im US-Bundesstaat Colorado vor Gericht.

Laut der "Denver Post" sieht das Gesetz des Bundestaates eigentlich vor, dass Beschuldigte, die auf Unschuld wegen Unzurechnungsfähigkeit plädieren wollen, dies bereits bei der Anklageerhebung tun. Weil sich die Holmes-Anwälte bei dessen Anhörung im März noch auf keine Strategie festlegen wollten, hatte der damals zuständige Richter gegen ihren Willen ein Standardplädoyer auf "Nicht schuldig" zu den Akten gegeben. Damit wollte er sicherstellen, dass die nötigen Anhörungen vor offiziellem Prozessbeginn weitergehen können.

Ankläger wollen Todesstrafe für Holmes

Eine Änderung des Plädoyers ist dem Blatt zufolge nur möglich, wenn der Richter grünes Licht gibt. Dies kann er tun, wenn es "wichtige Gründe" dafür gibt. Was diese seien, sei jedoch nicht genau im Gesetz festgelegt.

Die Verteidiger hatten von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Sie verweisen unter anderem darauf, dass er sich vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung befand. Nun hätten sie dem Gericht gesagt, dass sie inzwischen im Besitz einer Diagnose sowie von Meinungen von qualifiziertem Fachpersonal über Holmes Zustand seien, hieß es in der "Denver Post". Diese hätten im März noch nicht vorgelegen.

Die Staatsanwaltschaft will im anstehenden Prozess die Todesstrafe dagegen erreichen. Bisher war der Beginn des Hauptverfahrens für Februar nächsten Jahres geplant.

Quelle: ntv.de, hah/dpa

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