Panorama

Ungewissheit bleibt Klinik zahlt 90.000 Euro für vertauschtes Kind

Wahrscheinlich ist auch das andere Kind als Frühchen zur Welt gekommen.

Wahrscheinlich ist auch das andere Kind als Frühchen zur Welt gekommen.

(Foto: Ed Cunicelli/The Children's Hospital of Philadelphia/dpa)

Mehr als zwanzig Jahre lebt eine Familie in einer nahezu perfekten Welt. Dann stellt sich heraus: Die Tochter ist mit ihren Eltern nicht verwandt. Offenbar wurde sie im Krankenhaus vertauscht, die Klinik muss dafür nun zahlen.

Einer Familie in Österreich sind insgesamt 90.000 Euro zugesprochen worden, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgericht Graz sah es in einem Zivilprozess als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war. Dafür wurden den drei Familienmitgliedern jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen.

Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung der Tochter zufällig erfahren, dass sie nicht das leibliche Kind sein kann. Die junge Frau hatte im Alter von 22 Jahren Blut gespendet. Beim Abgleich der Blutgruppen war aufgefallen, dass sie die Blutgruppe Null negativ hatte. In ihrem Babypass stand jedoch, sie habe A negativ. Genauere Untersuchungen ergaben dann, dass es sich nicht um einen Laborfehler handelte. Die Tochter musste  bereits im Krankenhaus mit einem anderen Säugling verwechselt worden sein.

Bei der Geburt am 31.10. 1990 hatte es sich um einen Kaiserschnitt gehandelt, das Baby war vier Wochen zu früh zur Welt gekommen. Das Krankenhaus hatte eine mögliche Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten, da in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit so geringem Gewicht - das Mädchen wog keine zwei Kilogramm - auf die Welt gekommen sei.

Seitdem sucht die Familie nach dem anderen Kind. Trotz weiterer DNA-Tests wurde bisher kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht, das an der Verwechslung beteiligt gewesen sein könnte. Infrage kommen der Familie zufolge Frühgeburten in Graz und Umgebung mit einem Gewicht unter 2000 Gramm, die zwischen dem 15. Oktober und dem 1. November 1990 geboren wurden.  

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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