Ratgeber

Kfz-Diebstähle in Deutschland Wer zahlt, wenn das Auto gestohlen wird?

 Findet sich das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Diebstahl wieder an, muss es vom Eigentümer auch zurückgenommen werden.

Findet sich das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Diebstahl wieder an, muss es vom Eigentümer auch zurückgenommen werden.

(Foto: imago/Schöning)

Rund 20.000 Autos wechseln jedes Jahr den Besitzer - unfreiwillig. Sprich, sie werden geklaut. Doch wer ersetzt den Schaden? Und wie müssen sich Bestohlene im Schadensfall verhalten? Das sollten Betroffene wissen.

Autobesitzer staunen nicht schlecht, wenn der Wagen nicht mehr dort vorgefunden wird, wo er zuvor abgestellt wurde. Erinnerungslücken ob heftigen Alkoholkonsums beim Einparken sollen, da verboten, an dieser Stelle ausgeschlossen werden. Und auch ein durch Abschleppen geahndeter Parkverstoß kommt nicht infrage? Dann bleibt wohl nur noch, dass das Fahrzeug gestohlen wurde.

Laut Gesamtverband der Versicherungen müssen jedes Jahr um die 20.000 Kaskoversicherte diese unschöne Erfahrung machen. Für Betroffene ist es da wenig tröstlich, dass die Kfz-Diebstähle in den letzten Jahren leicht rückläufig waren. Was auch einer verbesserten Sicherheitstechnik zu verdanken ist. Wobei die zu regulierenden Schadenssummen durch die Versicherer dennoch leicht angestiegen ist. Um die 500 Millionen Euro mussten die Konzerne als Kompensation für das Abhandenkommen der Autos ihrer Versicherten berappen. Geklaut werden dabei am häufigsten VW-Fahrzeuge. Was aber damit zu erklären ist, dass dieser Hersteller überproportional am Markt vertreten ist. Betrachtet man die Diebstahlshäufigkeit pro 1000 Fahrzeuge, wird sich am meisten beim Land Rover am fremden Eigentum vergriffen. Gefolgt von Porsche, Audi und Mazda. Zugelangt wird übrigens am meisten in Berlin.

Aber egal, wo und welcher Wagen entwendet wird, für Fahrzeugbesitzer stellen sich vor allem nachfolgende Fragen. Los geht's.

Wer kommt für den Schaden auf?

Der gestohlene Wagen wird nur von der Kasko-Versicherung ersetzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar Pflicht, ist aber allein für die Schäden zuständig, welche der Fahrzeughalter anderen zufügt. Aber immerhin muss es keine Vollkaskoversicherung sein, um vor Diebstahl geschützt zu sein. Es tut auch eine günstigere Teilkaskoversicherung. Diese ist auch gefragt, wenn durch einen Einbruchsversuch Schäden am Wagen entstehen. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse muss der Teilkaskoversicherte übrigens nicht fürchten. Findet sich das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Diebstahl wieder ein, muss es vom Eigentümer auch zurückgenommen werden. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Versicherer in der Pflicht zu zahlen.

Allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Denn wie immer haben diese eine sogenannte Sorgfaltspflicht. Wer beispielsweise in seinem unverschlossenen Wagen auch noch den Autoschlüssel stecken lässt, dürfte im Falle eines Diebstahls aber kein Geld von seiner Versicherung erwarten. Bei weniger großzügigen Einladungen an Langfinger entscheidet die Prüfung des Einzelfalles darüber, ob und in welchem Umfang gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen wurde.

Wieviel wird überhaupt vom Kaufpreis erstattet?

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Welcher dem Preis eines vergleichbaren gebrauchten Fahrzeugs mit ähnlich vielen Kilometern entspricht. Abzüglich der im Versicherungskontrakt vereinbarten Selbstbeteiligung. Zu beachten ist hier, dass der Wertverlust bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometern allein im ersten Jahr fast 25 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Damit sich der Neuwagenkauf im Falle eines Diebstahls nicht vollends zum finanziellen Fiasko entwickelt, wird unter Umständen bei Vorhandensein einer sogenannten Neuwertentschädigungs-Klausel in der Police, auch der ursprünglichen Kaufpreis erstattet.

Wie müssen sich Betroffene im Schadensfall verhalten?

Ist der Wagen weg, gilt die erste Nachfrage der Polizei, ob der Wagen vielleicht doch nur abgeschleppt wurde. Ist dem nicht so, ist eine Strafanzeige fällig. Zudem sollte das Fahrzeug umgehend bei der Zulassungsstelle stillgelegt werden. Im Anschluss muss umgehend sowohl die Kasko- als auch die Kfz-Haftpflichtversicherung verständigt werden. Der dann fällige Fragebogen zum Schadensfall sollte unbedingt wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Wer hier nicht ehrlich ist, beispielsweise um eine grobe Fahrlässigkeit zu vertuschen, muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen.

Wurde das Auto finanziert, ist außerdem die Leasinggesellschaft oder die finanzierende Bank zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Übrigens: Werden der oder die Täter geschnappt und hat die Versicherung den Diebstahl bereits gezahlt, hat der Versicherungsnehmer in aller Regel keinerlei Ansprüche mehr an die Diebe. Dafür werden etwaige Schäden, die diese mit dem entwendeten Wagen verursachen, von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.

Quelle: ntv.de

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