Straßen und Budgetlöcher: Wofür Wohnbauförderung herhalten muss
LINZ. Beschäftigte und Firmen zahlen Wohnbau-Beiträge, Rückflüsse fließen an Länder – aber Zweckwidmung ist seit 2008 abgeschafft
Starke Rückgänge in der Bauwirtschaft und gestiegene Wohnkosten lassen Rufe von Interessenvertretern lauter werden: Die Wohnbauförderung soll wieder zweckgewidmet werden. Worum geht es?
Ein Prozent des Bruttolohns wird in Österreich als Wohnbauförderungsbeitrag einbehalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 0,5 Prozent. Das Geld geht anteilig an die Bundesländer, in deren Kompetenz die Wohnbauförderung liegt. Die zweite Komponente im Wohnbauförderungssystem sind die Rückflüsse aus