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Verspätete Zivilurteile: Richter wieder bestraft

29.05.2021 • 19:41 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.                                 <span class="copyright">Hartinger</span>
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Hartinger

Neuerliche Disziplinarstrafe für Zivilrichter des Landesgerichts Feldkirch.

Weil er zu spät geurteilt hat, wurde der Richter selbst verurteilt, und das nicht zum ersten Mal. 16 Urteile hat der damalige Zivilrichter des Landesgerichts Feldkirch nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 2019 und 2020 nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen, sondern erst zwischen fünf und 14 Monate nach Verhandlungsschluss schriftlich fertiggestellt.
Zudem hat der Beschuldigte nach Ansicht der Disziplinarrichter in einem Zivilprozess erst nach sieben Monaten über den Wiedereinsetzungsantrag einer Streitpartei wegen einer in der Berufung nicht angeführten Pauschalgebühr entschieden.

Dafür wurde der Vorarlberger Richter in einem Disziplinarverfahren am Oberlandesgericht Linz zu einer Geldstrafe von einem Brutto-Monatsbezug verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Schuldspruch erfolgte wegen eines Dienstvergehens. Demnach ist der Zivilrichter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, seine Amtsgeschäfte so rasch wie möglich zu erledigen.

Schon 2017 verurteilt

Bereits 2017 ist der Richter wegen verspätet geschriebener Urteile disziplinär belangt worden. Damals ging es um acht schriftliche Urteile aus den Jahren 2014 bis 2016, für die der Rat zwischen vier und zwölf Monate benötigt hatte. Des Weiteren hat sich der Richter disziplinär schuldig gemacht, weil er in einem von ihm geleiteten Zivilprozess für einen Verfahrensstillstand von sechs Monaten gesorgt hat.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilte dem Beschuldigten seinerzeit in zweiter Instanz einen Verweis und damit eine Verwarnung. Damit wurde die Sanktion angehoben. Denn in erster Instanz hatte es das Oberlandesgericht Linz, das für Disziplinarverfahren für Vorarlberger Richter zuständig ist, bei einem Schuldspruch ohne Strafe belassen.

Überlastung

Seine Urteile würden zwar in einigen Fällen verzögert ausgefertigt, seien aber sehr ausführlich und in der Regel gut begründet, hielten die Disziplinarrichter im nunmehrigen Verfahren fest. „Sein Arbeitsstil ist von großem Leistungswillen geprägt“, er sei also keineswegs faul. Der von Bertram Grass verteidigte Beschuldigte sagte im Verfahren, er sei überlastet gewesen. Mittlerweile hat der Richter seine Pension angetreten.

Der Vorteil beim oft langen Warten auf Urteile des fachlich ausgezeichneten Richters sei gewesen, dass man lange darauf hoffen durfte, das Verfahren zu gewinnen, merkte ein humorvoller Rechtsanwalt aus dem Bezirk Feldkirch im Gespräch mit der NEUE an.