Rechtsstreit: Finanzfirma klagte Studenten

Erstellt am 18. August 2016 | 07:59
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Das Unternehmen und der 24-jährige Student einigten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich – die Vorwürfe bleiben aber bestehen.
Foto: Shutterstock, Kzenon (Symbol)
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Vermögensberatungs-Gesellschaft brachte Ex-Mitarbeiter vor Gericht. Nun einigte man sich auf einen außergerichtlichen Vergleich, der 24-Jährige erhebt aber schwere Vorwürfe.

Immer wieder erheben ehemalige Mitarbeiter Vorwürfe gegen die OVB Allfinanzvermittlungs GmbH, die in Österreich 31 Standorte hat. Ein 24-jähriger Student aus Strasshof meldete sich nun zu Wort und lässt kein gutes Haar an seinem ehemaligen Arbeitgeber.

Er war drei Jahre lang für die Finanzfirma in Wien tätig und erzählt: „Junge Leute werden auf Facebook angeschrieben, ob sie mitarbeiten wollen, haben keine Ahnung und bekommen Verträge vorgelegt, die sie unterschreiben müssen. Diese beinhalten aber undurchsichtige Klauseln, die sie als Mitarbeiter gröblich benachteiligen.“

Konkret würden sich die Angeworbenen unwissentlich dazu verpflichten, ihnen zustehende Provisionen zurückzuzahlen – auch dann, wenn sie gar nicht mehr für das Unternehmen arbeiten. Außerdem würde die Beschäftigung als Anstellung verkauft werden, tatsächlich sei man aber als Selbstständiger tätig – mit allem, was dazugehört. Und nicht einmal Büroartikel würden zur Verfügung gestellt, auch für diese müsse man selbst aufkommen. Selbiges gelte für Seminarkosten.

Firma verspreche Jungen das Blaue vom Himmel

Anstelle von Stift und Papier bekämen die Unwissenden strahlende Zukunftsvisionen präsentiert – auf die die Jungmitarbeiter zumeist einsteigen würden, weil sie es nicht besser wissen. Seitens der Verantwortlichen bekäme man nämlich kaum Auskünfte. Mit Unterzeichnen des Vertrags gerate man in einen Teufelskreis.

Eine Reihe an Vorwürfen also, die jüngst darin gipfelten, dass die OVB Klage gegen den Jus-Studenten erhob – er weigerte sich, Provisionen zurückzuzahlen. Die Klage umfasste eine vierstellige Summe zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten, außerdem hafte er nach wie vor mit mehreren Tausend Euro. „Wie kann man jungen Leuten so etwas anlasten?“, fragt sich der Student.

Der Fall wurde vom Arbeits- und Sozialgericht in Salzburg bearbeitet. Nach langem Hin und Her einigte man sich außergerichtlich.

OVB-Geschäftsführerin Margit Eidenhammer weist die Vorwürfe zurück: „Wir fordern nur jene bevorschussten Provisionen retour, die auch wir bereits an die Versicherungsgesellschaften zurückzahlen mussten.“ Es handle sich dabei um „marktübliche Gepflogenheiten“.

Es gebe eine 15-%-Stornoreserve, die ausreichend sei, „wenn der Geschäftspartner darauf geachtet hat, dass eine ordentliche Beratung im Sinne des Kunden stattgefunden hat.“ Dann käme es nämlich zu keinen Rückforderungen.

Dass die Geschäftspartner selbstständig sind, würde kommuniziert und gehe alleine daraus hervor, dass man nur nach Vorlage eines Gewerbescheins Partner werden kann. „Das ist auch der Grund dafür, dass man selbst dafür Sorge tragen muss, sich Arbeitsmittel zu kaufen.“

Die NÖN sprach auch mit weiteren Ex-OVB-Mitarbeitern aus dem Bezirk (Namen der Redaktion bekannt) – sie berichteten von ähnlichen Erfahrungen.