Paar bediente sich großzügig, zahlte aber einen Spottpreis

Erstellt am 27. Februar 2024 | 05:55
Lesezeit: 3 Min
Zissersdorf Jausenbox
In derartigen Selbstbedienungshütten wird der Begriff "Selbstbedienung" immer wieder gesetzeswidrig interpretiert.
Foto: NÖ Dorf- und Stadterneuerung
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Milch, Eier, Nudeln, Zwiebeln und kurz vor Weihnachten auch Kekse - das stand auf der „Einkaufsliste“ zweier Wiener. Die Lebensmittel besorgten sie in Selbstbedienungshütten, bezahlten aber nicht. Das bestritten die beiden, doch die Hütten waren videoüberwacht und lieferten Beweise in Ton und Bild.

Ein Ehepaar aus Floridsdorf machte nach seinen Tierarztbesuchen in Nappersdorf immer wieder Abstecher zu Selbstbedienungsläden. Nun mussten der 47-Jährige und seine 45-jährige Gattin erneut einen Ausflug in den Bezirk machen, aber nicht zum Tierarzt. Ihr Ziel war dieses Mal das Bezirksgericht. Denn im Vorjahr sollen die beiden Waren mitgenommen, aber nicht (ausreichend) bezahlt haben.

Im November prellten die Wiener den Besitzer eines Hollabrunner Selbstbedienungslandes um etwa 32 Euro, im Dezember erneut um knappe 50. Am selben Tag fuhren sie zu einem anderen Hofladen in einer Hollabrunner Katastralgemeinde und nahmen Lebensmittel im Wert von 55 Euro mit.

Beide bekannten sich nicht schuldig - einmal habe er, einmal sie bezahlt. Wer beim dritten Vorfall bezahlt haben soll, daran konnte sich das Paar nicht mehr erinnern. Die beiden beteuerten zunächst aber: „Wir haben alles bezahlt!“

Viele Produkte fehlten, Geld war nur wenig in der Kassa

Selbst als Richter Erhard Neubauer eröffnete, dass alles auf Video festgehalten ist, blieb das Paar bei seiner Version. Nur der Mann räumte auf mehrmalige Nachfrage ein, dass es sein könne, dass nicht alles bezahlt wurde. „Falls was fehlt, kann ich es bezahlen“, meinte er.

Der Betreiber des Hollabrunner Ladens (26) wurde stutzig, als „relativ viele Produkte gefehlt haben, aber nicht so viel Geld in der Kassa war“. Also sichtete er die Videos. Außen auf der Hütte ist übrigens ein Hinweis, dass der Selbstbedienungsladen videoüberwacht ist und dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht werde. Auf einem der Videos waren „zwei Herrschaften, die sich komisch verhalten haben“, schilderte das erste Opfer und identifizierte die beiden Angeklagten.

Man habe gesehen, dass nur ein Fünf-Euro-Schein in die Kasse geworfen wurde. Denn an der Kassa werden die Kunden gebeten, das Geld so hinzulegen, dass es von der Kamera erfasst werden kann. „Eingekauft haben sie um 36,60 Euro.“ Da er die Gesichter nun kannte, achtete der Ladenbesitzer darauf, denn er wusste, dass die beiden schon öfter bei ihm eingekauft hatten.

Als er am 8. Dezember vor Ort war, um Produkte nachzuschlichten, erkannte er das Paar. Er bat einen Nachbarn zu beobachten, in welche Richtung die Wiener wegfuhren. Der fotografierte Auto samt Kennzeichen. „Man hört am Video sogar, dass einer sagte: Hau nur einen Fünfer rein“, berichtete der Hollabrunner. „Eingekauft“ wurde um fast 50 Euro.

Angeklagte wollen Strafe zahlen, „aber nur in Raten“

In der Katastralgemeinde verhielt es sich ähnlich, da nahmen die Wiener Lebensmittel und Krapferl mit, ebenfalls am 8. Dezember. Die Selbstbedienungshütte ist videoüberwacht. „Es waren nur sechs Euro in der Kassa und vor ihnen waren schon Leute da“, erkannte das zweite Opfer die Angeklagten ebenfalls. Bei ihm entwendeten sie Waren im Wert von 55 Euro.

Für seinen Aufwand, die Videos durchsehen zu müssen, wollte der Hollabrunner zusätzlich zur Schadenswiedergutmachung 120 Euro, „die ich spenden werde“. Das zweite Opfer fordert 50 Euro Entschädigung.

Da beide Angeklagte unbescholten waren, schlug Richter Neubauer eine Diversion vor. Das bedeutet, die Wiener werden nicht verurteilt, aber: Jeder Angeklagte muss ein Bußgeld von 600 Euro zahlen, zusätzlich muss der Schaden beglichen und die Aufwandsentschädigung bezahlt werden. „Das geht nur in Raten, Sie wissen, ich hab' einen Privatkonkurs“, stimmte der 47-Jährige der Diversion zu; seine Frau ebenso.