Eine Tierärztin stellte bei dem Kater der Angeklagten - hier ein Symbolfoto - im September 2022 schmerzhafte, großflächige und offene Hautverletzungen am ganzen Katzenkörper fest.

Eine Tierärztin stellte bei dem Kater der Angeklagten - hier ein Symbolfoto - im September 2022 schmerzhafte, großflächige und offene Hautverletzungen am ganzen Katzenkörper fest.

Foto: Waltraud Grubitzsch

Wesermarsch

Nordenhamerin vor Gericht: Katzenbesitzerin geht aus Kostengründen nicht zum Tierarzt

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Von Horst Lohe
11. Januar 2024 // 13:37

Diese Katzen musste richtig leiden. Und das nur, weil die Besitzerin Geld sparen wollte. Jetzt muss die Katzenbesitzerin aus Nordenham vor Gericht.

Die Tiere hatten bereits eitrige und offene Kratzwunden. Auch Fieber hatten die beiden Katzen. Der Tierarzt war ihr aber wohl zu teuer, weshalb sie ihre Tiere lieber leiden ließ.

Deswegen wurde gegen die 66-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen. Demnach sollte sie wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe zahlen. Angepasst an ihre eher bescheidenen Einkommensverhältnisse: 50 Tagessätze zu jeweils 30 Euro.

Das sagt die Angeklagte zu den Vorwürfen

Die Frau wies die Vorwürfe zurück. Ihr Kater sei ein Freigänger und in der Regel stets abends nach Hause zurückgekehrt. Dann sei ihr Kater ihrer Darstellung zufolge jedoch länger weggeblieben.

„Ich hatte das Gefühl, dass er irgendwo eingesperrt war oder nicht loskommen konnte. Und als er dann zurückkehrte, hatte er den Ausschlag.“ Vor seinem Verschwinden sei er beide Male gesund gewesen. Ihr zweite Katze, wurde überfahren.

Darum schaltete sich das Veterinäramt ein

Im Zusammenhang mit anonymen Hinweisen, Einschaltung des Tierschutzvereins und Aufnahme des Katers als Fundtier im Tierheim Nordenham war das Veterinäramt zwecks Überprüfung der Tierhaltung eingeschritten.

Die Tierhalterin behauptete in der Gerichtsverhandlung mit Unterstützung ihres Anwalts und dem Verweis auf Tierarztrechnungen, dass der Kater vor seinem Verschwinden stets gesund gewesen sei. Erst nach der Rückkehr aus längerem Freigang habe sie ihn zum Tierarzt bringen müssen und dies auch getan.

Tierärztin sagt vor Gericht aus

Eine vor Gericht geladene Tierärztin des Veterinäramtes Jade-Weser bestätigte, dass es möglich gewesen sein könnte, dass der Kater zwischenzeitlich gesund gewesen ist und sich dann als Freigänger neue Wunden zugezogen hat.

So einigte man sich am Ende

Die Richterin schlug dann die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Auflage vor. Folglich fasste die Richterin den Beschluss, das Verfahren bei einer Geldauflage von 500 Euro vorläufig einzustellen. Das Geld soll sie an das Tierheim zahlen. Dann wird das Strafverfahren gegen sie endgültig eingestellt.