Bußgeld droht

"Anlieger frei": Unter welchen Umständen Sie durchfahren dürfen - und wann nicht

4.4.2022, 08:19 Uhr
Wer das Verkehrsschild "Anlieger frei" missachtet, dem droht ein Bußgeld.

© imagebroker/Justus de Cuveland/imago-images.de Wer das Verkehrsschild "Anlieger frei" missachtet, dem droht ein Bußgeld.

Wer in Deutschland gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch das Verkehrsschild mit der Aufschrift "Anlieger frei" sorgt immer wieder für Verwirrung. Meist wird dieses in Verbindung mit dem Verkehrsschild "Durchfahrt verboten" aufgestellt. Für wen ist die Durchfahrt dann erlaubt und welche Bußgelder drohen bei Missachtung?

Wer gilt als Anlieger?

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Anlieger gibt es nicht. Der ADAC erklärt jedoch: "Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück." Das Durchfahrtsverbot erübrigt sich also für Personen mit einem Anliegen. Dazu gehören nicht nur Grundstückseigentümer und Anwohner, sondern auch Menschen, die zu Besuch kommen oder innerhalb der Straße arbeiten. Damit können auch Handwerker, Gäste eines Hotels oder Patienten einer Arztpraxis als Anlieger gelten.

Der ADAC betont, dass auch Verkehrsteilnehmer, die im Bereich des Fahrverbots lediglich eine andere Person abholen möchten, als Anlieger gelten. Vorsicht ist jedoch bei unbebauten Grundstücken wie Waldgebieten oder Wiesen geboten. Diese dürfen nur dann befahren werden, wenn dazu ausdrücklich oder stillschweigend eine Erlaubnis erteilt wurde. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich in dem Gebiet ein See befindet, in dem das Baden erlaubt ist.

Welches Bußgeld droht?

Auch sollten Autos nicht für längere Zeit abgestellt werden. Denn das Durchfahrverbot gilt nicht nur für den fließenden, sondern auch für den ruhenden Verkehr. Die Polizei und die Behörden differenzieren bei der Kontrolle von Fahrzeugen in Zonen, in denen die Durchfahrt verboten ist, durchaus. Das Anliegen muss plausibel sein. Scheint es frei erfunden, so droht ein Bußgeld. Dieses ist abhängig von dem jeweiligen Fahrzeug. So müssen Autofahrer mit etwa 20 Euro rechnen. Motorrad und Fahrradfahrer mit 15 bis 25 Euro. Das widerrechtliche Abstellen eines Autos im Bereich des Durchfahrverbots kostet 35 Euro.

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