Expert darf auf benachbartes Grundstück umziehen

1.3.2014, 19:33 Uhr
Expert darf auf benachbartes Grundstück umziehen

© Neidhardt

Expert will seinen bisherigen Firmensitz im Oberge­schoss des Gebäudes Nürnberger Straße 113 verlassen und in einen noch zu erstellenden Neubau hinter der benachbarten Firma ATU umzie­hen. Diese Pläne scheiterten bisher an diversen behördlichen Hürden. Nun, ließ die Stadtbaumeisterin er­kennen, kommt Bewegung in die Sa­che.

Sollte die Geschossfläche 1200 Quadratmeter nicht überschreiten und die Verkaufsfläche unter der 800-Quadratmeter-Marke bleiben, kann sich die Regierung von Mittel­franken als die höhere Landespla­nungsbehörde mit dem Vorhaben einverstanden erklären. Falls diese Vorgaben eingehalten werden, wer­den seitens der Regierung keine Ein­wendungen mehr erhoben. Gleich­zeitig wird aus Ansbach allerdings nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich diese Bewertung aus­schließlich auf den geplanten Elekt­rofachmarkt bezieht.

Schlussfolge­rungen für weitere, auch nicht groß­flächige Einzelhandelsplanungen im Gewerbegebiet am großen Wasen können im Anschluss daran nicht abgeleitet werden. Diese müssten neu bewertet werden.

Grünes Licht vom Landratsamt

Der neue Expert-Markt sollte zu­nächst 1150 Quadratmeter Verkaufs­fläche erhalten. Das Vorhaben auf dem knapp 1700 Quadratmeter gro­ßen Grundstück hinter der ATU war jedoch landesplanerisch abgelehnt worden, weil der Standort städte­baulich nicht integriert ist. Auch ein Antrag auf Zielabweichung war beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Ver­kehr und Technologie nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.

Bei einer beschränkten Geschoss- ­und Verkaufsfläche auf 1200 bezie­hungsweise 800 Quadratmeter liegt jedoch kein Zielverstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm mehr vor. So kann sich neben der Regie­rung von Mittelfranken auch der Re­gionale Planungsverband Westmit­telfranken mit dem Vorhaben an­freunden. Und auch das Landratsamt signalisierte mittlerweile grünes Licht, nachdem die Fragen im Zu­sammenhang mit der Raumordnung und der Landesplanung nun offen­sichtlich gelöst sind.

IHK bemängelt fehlende innerstädtische Anbindung

Bedenken äußerte bei der öffent­lichen Anhörung hingegen nach wie vor die die Industrie- und Handels­kammer (IHK) Nürnberg für Mittel­franken. Mit der reduzierten Ver­kaufsfläche widerspreche das Vor­haben zwar nicht den Zielen des Landesentwicklungsplans, ein Prob­lem werde jedoch in der fehlenden innerstädtischen Anbindung gese­hen. Weder eine Fußgängerverbin­dung noch ein ÖPNV-Anschluss sei­en vorhanden. Von einer nachhalti­gen Stadtentwicklungspolitik werde "eine aktive Stärkung der innner­städtischen Multifunktionalität" er­wartet.

Hinsichtlich der zahlreichen Leerstände wäre es in Gunzenhau­sen für die städtebauliche Entwick­lung förderlich, wenn sich die Stadt bei ihren Planungen künftig von dem Prinzip "Revitalisierung vor Neuausweisen" leiten lassen würde. Allerdings wird seitens der IHK auch gesehen, dass die geplante Ver­lagerung, Erweiterung und Zusam­menlegung von Verkauf, Lager und Reparaturwerkstatt auch der Be­standssicherung, Modernisierung und dem Erhalt der Konkurrenzfä­higkeit von Expert in Gunzenhausen dient. Diesem wirtschaftlichen Be­lang komme ein sehr hohes Gewicht zu.

Unter Gewichtung aller Aspekte könne ausnahmsweise vom Gf K-Gutachten – das sich gegen jegliche weitere einzelhändlerische Entwick­lungen am großen Wasen ausspricht – abgewichen werden. Die Nachnut­zung des bisherigen Expert-Markts sollte in einem Durchführungsver­trag geregelt werden.

Erleichterung über baldige Realisierung des Projekts

Stadtrat Gerd Rudolph (SPD) zeigte sich froh, dass sich die Ge­schichte nun einem Ende zuneigt. Dem Bauwerber sei zu danken, dass er so lange durchgehalten habe. Nun sei man an einem Punkt angelangt, den man schon im Jahr 2011, als der Antrag erstmals gestellt wurde, hät­te haben können. So sah es auch Bürgermeister Joachim Feder­schmidt: "Wir hätten uns viele Wege und Schritte sparen können."

Man­fred Pappler (CSU) sprach sich wie Helga Betz (Grüne) dafür aus, das Projekt unter den gegebenen Vor­aussetzungen auf den Weg zu brin­gen. So sahen es auch die übrigen Mitglieder des Bauausschusses. Die bei der zweiten Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Beteili­gung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden bei der Anhörung keine vorgebracht

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