Expert darf auf benachbartes Grundstück umziehen
1.3.2014, 19:33 UhrExpert will seinen bisherigen Firmensitz im Obergeschoss des Gebäudes Nürnberger Straße 113 verlassen und in einen noch zu erstellenden Neubau hinter der benachbarten Firma ATU umziehen. Diese Pläne scheiterten bisher an diversen behördlichen Hürden. Nun, ließ die Stadtbaumeisterin erkennen, kommt Bewegung in die Sache.
Sollte die Geschossfläche 1200 Quadratmeter nicht überschreiten und die Verkaufsfläche unter der 800-Quadratmeter-Marke bleiben, kann sich die Regierung von Mittelfranken als die höhere Landesplanungsbehörde mit dem Vorhaben einverstanden erklären. Falls diese Vorgaben eingehalten werden, werden seitens der Regierung keine Einwendungen mehr erhoben. Gleichzeitig wird aus Ansbach allerdings nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sich diese Bewertung ausschließlich auf den geplanten Elektrofachmarkt bezieht.
Schlussfolgerungen für weitere, auch nicht großflächige Einzelhandelsplanungen im Gewerbegebiet am großen Wasen können im Anschluss daran nicht abgeleitet werden. Diese müssten neu bewertet werden.
Grünes Licht vom Landratsamt
Der neue Expert-Markt sollte zunächst 1150 Quadratmeter Verkaufsfläche erhalten. Das Vorhaben auf dem knapp 1700 Quadratmeter großen Grundstück hinter der ATU war jedoch landesplanerisch abgelehnt worden, weil der Standort städtebaulich nicht integriert ist. Auch ein Antrag auf Zielabweichung war beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
Bei einer beschränkten Geschoss- und Verkaufsfläche auf 1200 beziehungsweise 800 Quadratmeter liegt jedoch kein Zielverstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm mehr vor. So kann sich neben der Regierung von Mittelfranken auch der Regionale Planungsverband Westmittelfranken mit dem Vorhaben anfreunden. Und auch das Landratsamt signalisierte mittlerweile grünes Licht, nachdem die Fragen im Zusammenhang mit der Raumordnung und der Landesplanung nun offensichtlich gelöst sind.
IHK bemängelt fehlende innerstädtische Anbindung
Bedenken äußerte bei der öffentlichen Anhörung hingegen nach wie vor die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken. Mit der reduzierten Verkaufsfläche widerspreche das Vorhaben zwar nicht den Zielen des Landesentwicklungsplans, ein Problem werde jedoch in der fehlenden innerstädtischen Anbindung gesehen. Weder eine Fußgängerverbindung noch ein ÖPNV-Anschluss seien vorhanden. Von einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik werde "eine aktive Stärkung der innnerstädtischen Multifunktionalität" erwartet.
Hinsichtlich der zahlreichen Leerstände wäre es in Gunzenhausen für die städtebauliche Entwicklung förderlich, wenn sich die Stadt bei ihren Planungen künftig von dem Prinzip "Revitalisierung vor Neuausweisen" leiten lassen würde. Allerdings wird seitens der IHK auch gesehen, dass die geplante Verlagerung, Erweiterung und Zusammenlegung von Verkauf, Lager und Reparaturwerkstatt auch der Bestandssicherung, Modernisierung und dem Erhalt der Konkurrenzfähigkeit von Expert in Gunzenhausen dient. Diesem wirtschaftlichen Belang komme ein sehr hohes Gewicht zu.
Unter Gewichtung aller Aspekte könne ausnahmsweise vom Gf K-Gutachten – das sich gegen jegliche weitere einzelhändlerische Entwicklungen am großen Wasen ausspricht – abgewichen werden. Die Nachnutzung des bisherigen Expert-Markts sollte in einem Durchführungsvertrag geregelt werden.
Erleichterung über baldige Realisierung des Projekts
Stadtrat Gerd Rudolph (SPD) zeigte sich froh, dass sich die Geschichte nun einem Ende zuneigt. Dem Bauwerber sei zu danken, dass er so lange durchgehalten habe. Nun sei man an einem Punkt angelangt, den man schon im Jahr 2011, als der Antrag erstmals gestellt wurde, hätte haben können. So sah es auch Bürgermeister Joachim Federschmidt: "Wir hätten uns viele Wege und Schritte sparen können."
Manfred Pappler (CSU) sprach sich wie Helga Betz (Grüne) dafür aus, das Projekt unter den gegebenen Voraussetzungen auf den Weg zu bringen. So sahen es auch die übrigen Mitglieder des Bauausschusses. Die bei der zweiten Wiederholung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden bei der Anhörung keine vorgebracht
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