Denkmalpflege

Freundeskreis vom Højkro hofft auf eine Enteignung von Thøgersen

Freundeskreis vom Højkro hofft auf eine Enteignung

Freundeskreis vom Højkro hofft auf eine Enteignung

Süderseiersleff/Sønder Sejerslev
Zuletzt aktualisiert um:
Der Verfall des Krugs ist offensichtlich. Foto: Monika Thomsen

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Mithilfe der Schloss- und Kulturbehörde und dem Kulturministerium wird versucht, den unerlaubten Verfall des unter Denkmalschutz stehenden Krugs in Süderseiersleff zu stoppen. Besitzerin Therese Thøgersen von Röm will nicht verkaufen.

Hinter den Kulissen arbeitet der im vergangenen Jahr gegründete Verein Højkros Venner für die Rettung des historischen Krugs in Süderseiersleff (Sønder Sejerslev). Das seit Jahren leerstehende Anwesen ähnelt mittlerweile einer Ruine, und der Verfall nehme schnell zu, so der Verein. Und der Prozess dauere und sei beschwerlich, so der Vorsitzende Mads Rykind-Eriksen.

Er habe das letzte Mal mit der Eigentümerin Therese Thøgersen, die auf Röm (Rømø) auch den Ferienkomplex Kommandørgården besitzt, im Herbst gesprochen. Der Verein wollte ihr den Krug für 450.000 Kronen abkaufen. Sie lehnte ab und erklärte, eigene Pläne für die Immobilie zu haben.

 

Dafür stünde der Verein im engen Kontakt mit der Schloss- und Kulturbehörde und dem Kulturministerium. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude unterliegt diesen Instanzen. 

Leider habe sich beim Rettungsversuch aber nicht viel getan. Durch die Mauern dringe mehr und mehr Wasser, und das Reetdach sei verschlissen. Auch seien deutliche Setzungsschäden zu sehen, bedauert Rykind-Eriksen.

Soll der Krug gerettet werden, ist es allerhöchste Eisenbahn. Foto: Monika Thomsen

Pensum nicht geschafft

Die Behörde habe ihr Pensum nicht geschafft, berichtet er weiter. „Als Grund nennt sie eine personelle Unterbesetzung. Daher hat sie es in solchen Fällen nicht so genau genommen. Doch die Behörde kann einschreiten, und das Kulturministerium kann sogar zur Enteignung schreiten. Dann könnten wir wieder unsere 450.000 Kronen bieten und vielleicht als Besitzer ins Bild kommen“, erläutert er. Der Verein könne für die Restaurierung weit mehr Stiftungsgelder beantragen als Therese Thøgersen als Geschäftsfrau.

„Ich glaube daran, dass es Stiftungen gibt, die uns finanziell unterstützen wollen. Es könnte auch sein, dass plötzlich ein vermögender Mensch auftaucht, der den Krug restaurieren will, wer weiß?“, so der Vereinsvorsitzende. Er verrät, im Frühjahr entscheidend Neues mitteilen zu können, da Thøgersen dann unter Druck gesetzt werde. Das gemeinsame Ziel sei es, sie dazu zu bewegen, den gesetzwidrigen Verfall zu beenden.

Langer und mühsamer Prozess

Es sei ein langer und mühsamer Prozess. Bis dahin forderte er die Menschen auf, denen am Krug gelegen ist, Mitglied des Vereins zu werden. Die Generalversammlung findet am 27. Februar im Versammlungshaus in der Emmerleffer Gemeinde statt. Beginn ist zum 19 Uhr.

Die Schloss- und Kulturbehörde hat Therese Thøgersen im August dieses Jahres auf die Missstände und die Konsequenzen aufmerksam gemacht. Als zuständige Instanz freue man sich, dass es mit dem Förderverein einen Kreis von Privatpersonen gebe, denen der Erhalt des Krugs wichtig sei. Es sei die Pflicht der Besitzerin oder des Besitzers eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, für ein intaktes Dach zu sorgen. Außerdem dürfe kein Wasser ins Hausinnere dringen. Therese Thøgersen sei bereits zur Auflage gemacht worden, die Schäden auszubessern, erklärt die Behörde.

Eine derartige Auflage bei Pflichtversäumnissen löse aber oft die Probleme aus. Die Kosten würden in einigen Fällen den Eigentumswert der Immobilie übersteigen. Andere hätten nicht das Geld für eine Schadensbehebung. Aber es dürfe natürlich nicht damit enden, dass ein historisch wertvolles Gebäude verschwinde.

Etwa 300 Häuser werden nicht vorschriftsgemäß instand gehalten

Es gibt in Dänemark ungefähr 300 unter Denkmalschutz stehende Gebäude, die nicht sachgemäß vor dem Verfall gesichert seien. Insgesamt gibt es 7.150 geschützte Häuser.

Die Kommune Tondern hat in diesem Fall keine Befugnisse, einzugreifen. Dazu ist sie erst berechtigt, wenn ein baufälliges Haus eine Gefahr für Menschen durch Herabfallen von Dachziegeln ist oder eine Mauer droht, einzustürzen.

Mehr lesen