Niedersachsen

Kirche: Fehrs will Gesetz für Aufarbeitung von Missbrauch

Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche soll nach Auffassung der amtierenden EKD-Ratsvorsitzenden Kirsten Fehrs nach externen Standards erfolgen. „Ich fände es sehr wichtig, dass es ein staatliches Aufarbeitungsgesetz gibt, das allen Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle gibt, unabhängig, ob sie in den Kirchen, im Sport, in den Schulen oder Familien stattfanden“, sagte die evangelische Theologin dem „Tagesspiegel“ (Samstag). „So ein Gesetz würde Standards schaffen, die dann für alle gelten“, erläuterte die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck der Nordkirche.

Von dpa
23. Dezember 2023
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Kirsten Fehrs, amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Kirsten Fehrs, amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Foto: Hendrik Schmidt

Fehrs Vorgängerin Annette Kurschus war am 20. November als EKD-Ratsvorsitzende und Präses der Landeskirche von Westfalen zurückgetreten. Hintergrund waren Vorwürfe, Kurschus habe vor vielen Jahren vom Verdacht sexuell übergriffigen Verhaltens gegen einen damaligen Kirchenmitarbeiter im Kirchenkreis Siegen gewusst. Kurschus streitet die Vorwürfe ab, sagte aber, dass sie den Betroffenen sexualisierter Gewalt nicht mit Schlagzeilen durch einen Verbleib im Amt schaden wolle.

In der Vergangenheit war mehrfach Kritik an der schleppenden Aufarbeitung von Missbrauch bei den Protestanten laut geworden. Die Ergebnisse der ersten alle Landeskirchen umfassenden externen Studie zu diesem Thema werden Ende Januar 2024 erwartet. Fehrs sagte dazu: „Es wird schmerzhafte Erkenntnisse geben im Blick darauf, wie wir in der Vergangenheit mit Fällen von sexualisierter Gewalt umgegangen sind, sowohl in der Diakonie als auch in der Kirche.“

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