Die Öffentlichkeit nahm von der Anregung erst mit Verspätung Notiz. In einem „Diskussionspapier“ aus dem von Nancy Faeser geführten Bundesinnenministerium wird die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Clans auch für den Fall vorgeschlagen, dass ihnen keine individuellen Straftaten zugerechnet werden können. Dabei dürfte die SPD-Politikerin selbst am besten wissen, dass dieser Vorstoß grundsätzlich falsch ist.
Einen Rechtsstaat zeichnet aus, dass nur bestraft werden kann, wem Schuld nachgewiesen wurde. Das gilt nicht allein für Deutsche. Menschenrechte sind nicht teilbar. Überdies müsste eine solche Regelung ja die Organisierte Kriminalität aller Nationalitäten einschließen, libanesische Clans ebenso wie die italienische Mafia. Will die Bundesregierung tatsächlich Staatsbürger in ein EU-Land abschieben, mit dem Reisefreiheit herrscht? Das wäre absurd und würde wie das ganze Gesetz von Gerichten angefochten.
Was Faeser anregt, dürfte in der Ampelkoalition ohnehin keine Mehrheit finden. Die Grünen haben bereits Nein gesagt. Die selbst erklärte Rechtsstaatspartei FDP dürfte folgen. Die Ministerin lässt denn auch offen, ob sie sich der Anregung anschließt, und betont gleichzeitig, dass diese auf Druck von Ländern und Kommunen in das Diskussionspapier gelangt sei. Ein Gesetzentwurf ist nicht geplant. Selbst die Union zweifelt an der Realisierbarkeit. Faesers Vorgehen ist damit weniger zielorientiert als schlitzohrig. Sie bringt die Idee ins Gespräch, um sie ins Gerede zu bringen und damit scheitern zu lassen.
Besser wäre, gut integrierte Ausländer vor Abschiebung zu schützen und sich bei abgelehnten Asylbewerbern und anderen um realistische Lösungen zu bemühen. Dazu müssen auch kriminelle Clanmitglieder gehören – wenn es wirklich welche sind.
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