Heidmühle - Die polizeilichen Ermittlungen zu dem Fall der entlaufenen Katze in Heidmühle dauern an. Derzeit „werden Befragungen und Vernehmungen durchgeführt“, teilte die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland mit. Indessen hat die Besitzerin der Katze Strafanzeige gegen den „Finder“ erstattet.
Das Tier war Anfang Dezember von einem Freigang nicht heimgekehrt. Die Besitzerin hat daraufhin in den Sozialen Netzwerken eine „Vermisstenmeldung“ mit Foto gepostet. Ohne Erfolg.
Doch vergangene Woche hat die Frau ihre Katze auf einem Facebook-Foto wiedererkannt. Urheber ist ein Paar, das wenige Gehminuten von der Katzenhalterin entfernt in Heidmühle lebt. Das Paar wollte der Frau die Katze jedoch nicht herausgeben.
Das Paar räumte gegenüber der herbeigerufenen Polizeistreife ein, dass ihm die Katze im Dezember zugelaufen ist. Aber der Mann weigerte sich, das Tier zu übergeben. Er wisse ja nicht, ob die Katze tatsächlich dieser Frau gehöre.
Da sich die Besitzverhältnisse vor Ort nicht klären ließen, hätte die Streife das Tier beschlagnahmen können oder sollen, aber das ist unterblieben. Indessen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fundunterschlagung ein.
Folgt man den Angaben zum Thema auf einschlägigen Internetseiten, scheint der Fall rein rechtlich klar zu sein: Ein zugelaufenes Tier gilt als Fundsache, weil Tiere im deutschen Recht eine „Sache“ sind. Der Finder müsste eigentlich der Kommune melden, dass ihm ein Tier zugelaufen ist. Ob das in diesem Fall geschehen ist, ist nicht bekannt.
Entscheidend ist: Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.
Die Krux an der Geschichte: Die Katze ist nicht gechipt, also nicht mit Halter-Angaben bei einem Tierregister gemeldet. Die Besitzerin kann aber nach eigenen Angaben durch Fotos und Tierarzt-Behandlungen nachweisen, dass es ihre Katze ist. Die Frau ist sicher, dass der Nachweis kein Problem darstellt, weil die Katze eine einzigartige Fellzeichnung aufweist.
Bleibt die Frage, wieso das Tier nicht wie sonst immer aus eigenem Antrieb nach Hause zurückgekehrt ist. Die Besitzerin vermutet, dass das Paar die Katze ausschließlich im Haus hält und sie nicht herauslässt.