Dornum - Wenn die Gemeinde Dornum davon Kenntnis habe, dass einige Ferienwohnungen illegal betrieben werden, sei es dann nicht auch illegal, wenn die Gemeinde von den Betreibern einen Tourismusbeitrag kassiere? Das wollte ein Bürger in der Fragestunde der Dornumer Gemeinderatssitzung wissen.

Bauamtsleiter Udo Janssen und Kämmerer Thomas Erdmann sorgten für Klarheit: Ein Bebauungsplan gebe den rechtlichen Rahmen sowie die Gestaltung vor, was in einem Baugebiet erlaubt sein soll. So könnte man zum Beispiel davor sicher sein, dass sich in einem Wohnbaugebiet kein Industriebetrieb ansiedeln werde.

Werde gegen die vorgegebene Nutzung, zum Beispiel durch die Vermietung nicht genehmigter Ferienwohnungen in Wohnbaugebieten verstoßen, dann sei das illegal, sagte Udo Janssen. Mit dem Tourismusbeitrag habe der Bebauungsplan jedoch rein gar nichts zu tun.

„Wer vom Tourismus mittelbar oder unmittelbar profitiert, der muss zahlen“, erklärte Kämmerer Thomas Erdmann. Das sei auch der Fall, wenn eine Wohnung illegal an Feriengäste vermietet werde. Auch sei es nicht so, dass sich die Gemeinde durch den Tourismusbetrag bereichere. Vielmehr müsse der Beitrag komplett an die Tourismus GmbH weitergeleitet werden. Die Gemeinde habe lediglich die Arbeit.

Um das Ferienwohnen im Verhältnis zum Dauerwohnen ging es erneut in einer Sitzung des Gemeinderates Dornum. Details dazu erläuterten Kämmerer Thomas Erdmann und Bauamtsleiter Udo Janssen (v. l.).

RATSSITZUNG IN DORNUM Dauer- und Ferienwohnen bleibt Thema – Neßmersieler sollen sich an den Kosten beteiligen

Klaus Händel
Dornum