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Streit in Ostfriesland Satzung des OOWV ist laut Anwalt nicht mit Gleichbehandlungsprinzip vereinbar

Die BI-Dunum-Moorweg-Stedesdorf hat neuen Wind in den Segeln erhalten. Denn ein Anwalt attestiert der BI, dass die Satzung des Wasserverbandes die Menschen ungleich behandelt.

Die BI-Dunum-Moorweg-Stedesdorf hat neuen Wind in den Segeln erhalten. Denn ein Anwalt attestiert der BI, dass die Satzung des Wasserverbandes die Menschen ungleich behandelt.

Pia Miranda/Archiv

Dunum/Moorweg/Stedesdorf - Eigentlich waren die Sprecher der Bürgerinitiative Dunum-Moorweg-Stedesdorf mittlerweile etwas demotiviert. Die Gespräche mit dem Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) über die Kosten für den Klärwerksanschluss führten ins Leere und irgendwie kam kein neuer Wind in die Sache – man trat auf der Stelle herum. Bis jetzt! Denn nun ist das Ergebnis des Fachanwalts bei den Sprechern angekommen, in dem er seine Prüfung der OOWV-Satzung festhält und ob diese mit dem Gleichbehandlungsprinzip vereinbar ist. Kurz zusammengefasst: Nein, ist sie nicht.

Das sind die Gründe

Bisher vertrat die Führung des OOWV die Meinung, dass alle Mitglieder gleich behandelt werden müssten. Diese Gleichbehandlung sieht laut Satzung vor, dass sich die Kosten für viele Bürger unter anderem aus den Gesamtquadratmetern des Grundstückes zusammensetzen. Gegenüber der Redaktion nannte der OOWV als Grund, dass damit das Potenzial der Grundstücke errechnet werde.

Dass nicht die tatsächliche Bebauung als Bemessungsgrundlage dient, hält der Fachanwalt jedoch für einen „unangemessenen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip“. Übergroße Grundstücke führten jedoch dazu, dass „die dortigen Anwohner bei etwa gleichen Schmutzwassermengen ungleich höhere Beiträge zahlen, weil ihre Grundstücke überproportional groß sind“, sagt der Anwalt. „Dies ist wohl eine rechtswidrige Ungleichbehandlung, die auch in den meisten Fällen wohl auch nicht dadurch ausgeglichen wird, dass die Gebühren dennoch angemessen, also dem Aufwand des Entwässerungsverbandes entsprechend wären.“ Der Fachanwalt kommt demnach zu dem Schluss, dass Klagen gegen das Vorgehen und die Satzung wegen der Ungleichbehandlung „gute Erfolgsaussichten“ hätten.

Mit diesem neuen Wind in den Segeln freuen sich die Sprecher der BI in der Tat. „Endlich haben wir etwas mehr Fleisch an den Knochen, mit dem wir arbeiten können“, sagt Anfried Arends, einer der BI-Sprecher. Co-Sprecher Arend Arends betont, dass die BI noch weitere Pfeile im Köcher habe, sie sich von der Prüfung der Satzung auf das Gleichheitsprinzip aber derzeit am meisten erhoffe.

Was passiert jetzt?

Nun ist nach Meinung der BI der OOWV am Zug. „Die werden das Schreiben und die Argumente ihrerseits von Anwälten prüfen lassen“, ist sich Arend Arends sicher. Dahingehend sind die Sprecher auf die Reaktion gespannt. Wenn die OOWV-Führung von ihrem bisherigen Kurs nicht abrücken sollte, sei eine juristische Auseinandersetzung wahrscheinlich.

Auch darauf sei die BI vorbereitet und versichert, dass sich schon mehrere Mitglieder der Bürgerinitiative dazu bereit erklärt hätten, es auf eine auch denkbar längere Auseinandersetzung vor Gericht ankommen zu lassen – auch dann, wenn es sie zunächst gar nicht betrifft. Denn, wie Torsten Becker, ebenfalls BI-Sprecher und Bürgermeister der Gemeinde Stedesdorf, betont: „Es geht nicht nur um die Leute, die jetzt betroffen sind. Mittelfristig betrifft es quasi alle Samtgemeindebürger, die derzeit noch nicht ans Kanalnetz angeschlossen sind.“ Deswegen wolle man jetzt Sicherheiten schaffen, die es mit dem Anschluss ans Kanalnetz für alle Bürger weitergeht.

Treffen geplant

Um die Bürger dahingehend zu informieren, hat die BI schon einen neuen Termin für ein Treffen festgesetzt. Das soll am Mittwoch, 20. März, um 19.30 Uhr im Hayungshof in Dunum stattfinden. Eingeladen sind nicht nur Mitglieder oder Bürgerinnen und Bürger, die der Kläranlagenanschluss akut betrifft, sondern alle Bürger der Samtgemeinde Esens, politische Vertreter und Interessierte.

Pia Miranda
Pia Miranda Redaktion Wittmund
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