05.03.2024 - 14:53 Uhr
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Untergejubelt: Ermittler beschreibt die WSW-Masche

Im Graubereich der Legalität: Der Chefermittler der Kripo Weiden hat am Dienstag erklärt, wie das Geschäftsmodell der WSW funktioniert hat – und wo die Angeklagten es wohl übertrieben haben.

Vor einem Jahr wurde der mutmaßliche Skandal bei der Weidener Immobiliengenossenschaft WSW Wohnsachwerte öffentlich.

Der leitende Ermittler der Kripo Weiden hat am Dienstag in WSW-Prozess geschildert, wie sich die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Immobiliengenossenschaft Wohnsachwerte entwickelt hat. Vieles davon hat das Gericht bereits in den vergangenen fünf Prozessmonaten erörtert. Trotzdem bot der Polizist Einblick in das Geschäftsmodell der WSW und in eine Welt, in der die Akteure ganz bewusst den Graubereich der Legalität suchen, in der es um Wege geht, Kunden zu täuschen, ohne juristisch dafür belangt werden zu können.

Über Online-Kreditvermittler suchte die WSW demnach nach Menschen mit finanziellen Problemen, bei denen „es schon lichterloh brennt“, wie der Ermittler es formulierte. „Ich war selbst etwas perplex“, kommentierte der Polizist, dass die WSW genau hier ihre Genossenschaftsanteile verkaufen wollte. In Wahrheit ging es wohl vor allem darum, Menschen anzusprechen, die mit Geldgeschäften überfordert sind. „Wir suchen den Kunden, der sich das nicht so genau durchliest und der den einen Klick mehr macht, und so in die Genossenschaft eintritt“, habe ein Vertriebsdienstleister das Geschäftsmodell beschrieben.

Laut dem Polizisten galt das Prinzip bei analog als auch bei digital geschlossenen Verträgen: Bei Papierverträgen sei etwa "auf Seite acht oder neun" ein Vertrag mit der WSW untergeschoben. Weil ohnehin fünf oder sechs Unterschriften nötig waren, haben viele unbemerkt den Genossenschaftsvertrag mit unterschrieben. Online warb die WSW mit „bis zu 560 Euro Fördergeld vom Staat“. Dass man dafür einer Genossenschaft beitreten und für 9000 Euro Anteile kaufen muss, verstanden viele nicht. Das habe die Reaktion vieler Mitglieder gezeigt, die sich sicher waren, kein Geld an die WSW zu überweisen. "30 Minuten später kann der Rückruf, und die Bestätigung, dass da doch Geld abgebucht wird", so der Beamte.

Als es später darum ging, Online-Verträge mit einem rechtsgültigen Verfahren über ein Video-Telefonat abzuschließen, soll der Beitritt in die Genossenschaft keine Rolle gespielt haben. Es gibt wohl Videomitschnitte solcher Vertrags-Video-Telefonate. Nie sei es um die Genossenschaft gegangen. Die Kunden dachten, dass sie gerade einen Kredit abschließen, so der Ermittler.

Letztlich bestätigte der Beamte, was die bisherige Verhandlung schon belegt hat: Die Angeklagten wussten, dass der größte Teil der online geschlossenen Verträge nicht zulässig war. Auf deren Grundlagen hätten keine VWL-Leistungen eingezogen werden dürfen. Weil dies über einen längeren Zeitraum dennoch gemacht wurde, hat die WSW den Graubereich verlassen und den Tatbestand des Betrugs erfüllt, so die Staatsanwaltschaft. Die 50-jährige Hauptangeklagte, ihr 54-jähriger Mann und der 31-jährige Sohn der Frau haben bereits eingeräumt, dass ihnen die Problematik bewusst war. Wie das Gericht dies bewertet, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Die Beweisaufnahme steht kurz vor dem Abschluss.

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