Nach Abschluss der Ermittlungen war weder eine aktive Handlung noch ein Unterlassen der Beschuldigten nachweislich kausal für den Tod des 19-Jährigen. Dieser verstarb laut Obduktionsergebnis vielmehr an einer Speisebreiaspiration, möglicherweise im Zusammenhang mit einem Krampfanfall, welcher für die Beschuldigten indes nicht vorhersehbar war. Aufgrund des Umstandes, dass die Beschuldigten den nunmehr verstorbenen 19-Jährigen, der aufgrund seines krankheitsbedingten Entwicklungsstandes einem Kleinkind glich, allerdings mehrfach, unter anderem am 26.01.2023, in seinem nicht mit einer Heizung oder einer Lichtquelle ausgestatteten Zimmer, eingeschlossen haben sollen, waren die entsprechenden Strafbefehle zu beantragen.
Toter 19-Jähriger in Giesel: Keine Hinweise auf Gewalteinwirkung