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Covid-19

Bei Corona-Impfung in Vorkasse – warum Patienten in MV nach Ostern zahlen müssen

Nach Ostern müssen Patienten in MV bei einer Corona-Impfung in Vorkasse gehen.

Nach Ostern müssen Patienten in MV bei einer Corona-Impfung in Vorkasse gehen.

Schwerin. Wer sich in Mecklenburg-Vorpommern nach Ostern bei seinem Hausarzt gegen Corona impfen lassen will, muss dafür finanziell zunächst in Vorleistung gehen. Wie die Kassenärztliche Vereinigung des Landes am Montag in Schwerin mitteilte, konnten sich der Ärzteverband und die gesetzlichen Krankenkassen im Nordosten noch nicht darauf einigen, Covid-19-Schutzimpfungen in die Regelversorgung aufzunehmen – wie etwa Grippeschutzimpfungen. Die Verhandlungen zu den Ärztehonoraren seien Ende vergangener Woche vertagt worden. Zwar habe es eine Annäherung der Positionen gegeben, aber noch keine Einigung, hieß es.

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Die Gespräche sollen nun am 14. April fortgesetzt werden. Allerdings steige der Bund bereits zum 8. April aus der Finanzierung der ärztlichen Leistung aus und trage dann nur noch die Kosten für den Impfstoff. Damit müssten Patienten für eine Covid-19-Schutzimpfung zunächst privat bei ihrem Arzt zahlen und die Rechnung dann bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung sagte, wurden Covid-19-Schutzimpfungen bislang mit etwa 30 Euro vom Bund vergütet. Die gültige Gebührenordnung lässt aber auch höhere Sätze zu.

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Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales gelten in MV etwa 1,2 Millionen Menschen und damit etwa drei Viertel der Bevölkerung nach jeweils zwei Impfungen als grundimmunisiert. Fast eine Million Menschen erhielt eine erste Impfung und 214 000 Personen auch zwei Auffrischungsimpfungen. Nach einem kurzen Zwischenhoch im November 2022 sank die Zahl der Corona-Impfungen zu Jahresbeginn drastisch. Zuletzt waren landesweit noch etwa 150 pro Woche registriert worden.

OZ

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