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„Nie Böses im Sinn“: Falscher „Impfarzt“ ergreift erstmals vor Gericht in Traunstein das Wort

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Der falsche „Impfarzt“ Stefan H., hier am ersten Verhandlungstag, äußerte sich jetzt erstmals selbst. Kretzmer-Diepold
Der falsche „Impfarzt“ Stefan H., hier am ersten Verhandlungstag, äußerte sich jetzt erstmals selbst. Kretzmer-Diepold © Kretzmer-Diepold

Stefan H. aus Ottobrunn, der als falscher „Impfarzt“ bundesweit für Schlagzeilen sorgte, hat beim Prozess in Traunstein am Donnerstag (17. März) erstmals selbst das Wort ergriffen. Der 50-Jährige, der ohne ärztliche Ausbildung in Rosenheim gegen das Coronavirus geimpft haben soll, bat um Verzeihung.

Traunstein/Rosenheim – Erstmals ergriff der falsche „Impfarzt“ Stefan H., der sich wegen 1450 Fällen von gefährlicher beziehungsweise vorsätzlicher Körperverletzung an Impflingen in Rosenheim sowie in Karlsfeld vor dem Landgericht Traunstein verantworten muss, gestern das Wort. Der 50-jährige Theologe ohne ärztliche Ausbildung beteuerte: „Ich bereue und bedauere, was passiert ist. Ich möchte um Verzeihung bitten und bekräftigen, dass ich niemand schaden wollte.“ Bei ihm allein finanzielle Vorteile als Motiv zu sehen, sei nicht zutreffend.

Drei Verhandlungstage lang hatte der Angeklagte vor der Sechsten Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler geschwiegen, lediglich seine Verteidiger reden lassen. Er wolle zu zwei ihm sehr wichtigen Dingen Stellung beziehen, meinte er gestern. Er habe in einem Jahr Untersuchungshaft, die ihn sehr belastet habe, nachgedacht und sich Fachleuten wie Ärzten und Seelsorgern gestellt. Seine Erkrankungen hätten sich in der Zeit verschlechtert.

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„Ich habe viele Menschen enttäuscht – ohne jemals etwas Böses im Sinn gehabt zu haben“, sagte Stefan H. Über sein Leben in den vergangenen 30 Jahren sei ein verzerrtes Bild entstanden. Er sei bereit, alle Beschäftigungsstellen zu benennen und Verträge vorzulegen. Bezüglich Arbeit sei er sich „für nichts zu schade gewesen“. Der 50-Jährige fuhr fort: „Ich kann behaupten, neben allem finanziellen Verlangen war mein Vorsatz, mit Menschen aller Altersgruppen kreativ zu arbeiten.“

Ablauf der Impfung geschildert

Der Arzt und Notarzt Dr. Nikolaus Klecker, der seit über 20 Jahren eine Praxis in Rosenheim führt, informierte, er sei bei der Impfkampagne für das Landratsamt beratend tätig gewesen. Er stehe im laufenden Austausch mit etwa 220 Ärzten. Selbst habe er in seiner Praxis circa 1700 Impfungen vorgenommen. Der Sachverständige schilderte den Ablauf von Corona-Impfungen und denkbare Komplikationen. Wörtlich stellte er fest: „Glücklicherweise sind Impfreaktionen sehr gering. In meiner Praxis habe ich keine schweren Impfkomplikationen gesehen. Mir ist nur ein einziger Fall, allerdings weit weg, bekannt.“

Auf Frage des Gerichts zu den Geschädigten aus der Anklageschrift attestierte Dr. Nikolaus Klecker: „Glücklicherweise ist bei Impfungen durch den Angeklagten im Nachhinein nichts passiert.“ Weitere Fragen der Kammer galten im Fall schwerer Impfreaktionen den in solchen Fällen gebotenen ärztlichen Maßnahmen.

Persönlichkeitszüge im Normbereich

Die Persönlichkeit von Stefan H. nahm der Diplompsychologe Dr. Jürgen Thomas von einem forensischen Zentrum in Straubing unter die Lupe. Sein Fazit: Der 50-Jährige weist keine schwerwiegende psychiatrische Erkrankung auf. Seine Persönlichkeitszüge bewegen sich im Normbereich des menschlichen Verhaltens. Bei ihm träfen altruistische, egoistische, histrionische und narzisstische Züge zusammen. Der Gutachter umriss den Angeklagten als geltungsbedürftig, hochmanipulativ, überzeugungskräftig und wenig einsichtig. In seinem Leben habe er „nie erreicht, was er wollte“. Der Psychologe weiter: „Sein Selbstwertgefühl ist nicht zu sättigen.“

Aus der Biografie des 2019 frühverrenteten Angeklagten, ärztlichen Unterlagen und Zeugenaussagen bezog die psychiatrische Sachverständige Dr. Susanne Lausch aus Straubing ihre fachlichen Erkenntnisse. Auch sie verneinte „ein Störungsbild von klinischem Ausmaß“.

Der Prozess wird am Donnerstag, 24. März, fortgesetzt.

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