3993/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.04.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erneute Zweckbindung der Wohnbauförderung

 

Das kürzlich verabschiedete Wohnbaupaket wäre in seinem gegenwärtigen Umfang nicht erforderlich gewesen, wenn die Bundesländer die ihnen zugewiesenen finanziellen Mittel aus den Wohnbauförderungsbeiträgen konsequent für den Wohnbau eingesetzt hätten. Die Aufhebung der Zweckbindung hat zu einer Situation geführt, in der die Verwendung dieser Mittel nicht mehr transparent und nachvollziehbar ist. Ohne eine klare Zuweisung fließen Fördergelder in Bereiche, die außerhalb des Wohnbausektors liegen, was zu einem ineffizienten Einsatz öffentlicher Ressourcen führt. So wurden 2022 lediglich 37% der Wohnbauförderungsmittel (Beiträge und Rückflüsse) auch tatsächlich für den Wohnbau aufgewendet - der Rest polsterte die allgemeinen Länderbudgets auf. 

Die Aufweichung und schließlich Abschaffung der Zweckbindung erfolgte zu einer Zeit, als mehr zweckgebundenes Geld zur Verfügung stand, als gebraucht wurde. Statt Rücklagen zu bilden oder die einzuhebenden Beiträge zu senken, wurde die Wohnbauförderung fortan verwendet, um diverse Löcher in den Länderbudgets zu stopfen. Die Folgen sind in der jetzigen Kopfwehphase nach dem Bauboom ersichtlich - die Länder sind daran gewöhnt, die Wohnbauförderungsbeiträge anderwärtig zu gebrauchen und halten beim Bund die Hand auf, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und leistbaren Wohnraum schaffen zu können. 

Eine zweckgebundene Wohnbauförderung hätte sichergestellt, dass die Mittel ihrem eigentlichen Ziel, der Schaffung und Erhaltung von leistbarem Wohnraum, zugeführt werden. An der Vergangenheit können wir nichts ändern, an der Zukunft sehr wohl. Darum ist es an der Zeit, die Zweckbindung der Wohnbauförderung wieder einzuführen:

Der Finanzminister wird daher aufgefordert, Verhandlungen mit den Landeshauptleuten zu führen, um die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsbeiträge wieder einzuführen. Ziel ist eine Einigung bis zum 1. September 2024. Angesichts der Beteuerungen der Wichtigkeit des Wohnbaus durch alle Parteien erscheint es nur konsequent, sich eine solch selbstverständliche Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für mehr Wohnbaumittel nicht teuer abkaufen lassen zu müssen. Dies würde eine zeitnahe Umsetzung letztlich unmöglich machen. Vertreter der Bundes- wie Landespolitik können ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Wohnpolitik unter Beweis stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um bis zum 1. September 2024 eine punktuelle Ergänzung des Finanzausgleichsgesetzes zu vereinbaren, die eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsbeiträge vorsieht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.