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Herzschrittmacher und Defibrillatoren

Tipps für den Umgang mit Elektrogeräten

Viele Patienten mit Herzschrittmacher oder Defibrillator sorgen sich, dass die elektromagnetischen Felder von Alltagsgeräten wie Handys oder E-Autos ihr Implantat stören könnten. In einer gemeinsamen Stellungnahme geben Kardiologen und Arbeitsmediziner jetzt Entwarnung für die allermeisten Fälle und Tipps, worauf Betroffene achten sollen.
Annette Mende
07.08.2019  14:00 Uhr

Jedes Jahr werden in Deutschland laut der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) mehr als 77.000 Herzschrittmacher und mehr als 25.000 Defibrillatoren implantiert. Die Geräte, die bei verschiedenen Formen von Herzrhythmusstörungen zum Einsatz kommen, werden immer öfter auch bei jüngeren Patienten eingesetzt. Viele Betroffene sind besorgt über mögliche Gefahren, die von Wechselwirkungen mit elektromagnetischen Feldern durch technische Geräte im Alltag ausgehen. Der Fachgesellschaft zufolge spricht etwa jeder vierte Patient dieses Thema bei einer Nachsorgeuntersuchung an.

Interferenzen von elektromagnetischen Feldern mit aktiven kardialen Implantaten können verschiedene Auswirkungen haben. Vergleichsweise harmlos ist es laut DGK, wenn bei einem Herzschrittmacher ein Wechsel des Modus ausgelöst wird, in dem er die Herzkontraktionen stimuliert. Schwerwiegend seien dagegen Fälle, in denen implantierte Defibrillatoren inadäquate, schmerzhafte Schocks abgeben. Da sich die Technik der implantierbaren Devices ständig verbessert habe, seien solche Interferenzen jedoch selten geworden und kämen je nach Studie nur noch in 0,3 bis 0,7 Fällen pro 100 Patientenjahre vor.

Um Patienten unbegründete Ängste zu nehmen und Sicherheit im Umgang mit elektronischen Geräten zu geben, hat die DGK nun zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) die Stellungnahme »Elektromagnetische Interferenz von aktiven Herzrhythmusimplantaten im Alltag und im beruflichen Umfeld« verfasst. Darin machen die Experten folgende konkrete Empfehlungen:

  • Mobiltelefone:
    Moderne Mobiltelefone und Smartphones mit Internetfunktion stellen ein sehr geringes Interferenzrisiko dar. Ein Sicherheitsabstand von 15 cm zum Implantat, wie er noch vor zehn Jahren empfohlen wurde, ist nicht mehr erforderlich. In Studien mit Smartphones trat nur ein einziger Fall auf, in dem Störsignale nachgewiesen wurden, nachdem das Handy direkt auf die Hautstelle gelegt wurde, unter der sich das Implantat befand. Zu induktiven Ladestationen hingegen sollten Betroffene einen Mindestabstand von 10 cm einhalten.
  • Unterhaltungselektronik und Kopfhörer:
    MP3-Player können ohne Bedenken genutzt werden. Interferenzen konnten in Studien nicht nachgewiesen werden. Während der Nachsorgeuntersuchung sollten sie jedoch nicht in Betrieb sein, da sie die Übertragung zwischen dem Programmiergerät und dem Implantat stören können. Die in Kopfhörern oder Lautsprechern verarbeiteten Dauermagnete können Störungen an Herzschrittmachern und Defibrillatoren erzeugen. Daher sollten sie niemals direkt auf der Stelle platziert sein, an der das Gerät implantiert ist.
  • Diebstahlsicherungen in Geschäften:
    Die elektronischen Warensicherungssysteme in den Ein- und Ausgangsbereichen von Kaufhäusern sollten von Herzschrittmacher- und Defibrillator-Trägern zügig passiert werden. Patienten sollten sich nicht unnötig lange in dem Magnetfeld aufhalten. Die größte Interferenzgefahr geht dabei von akustomagnetischen Diebstahlsicherungen aus, bei denen der Alarm von in Sicherheitsetiketten eingebetteten Metallstreifen ausgelöst wird. Zu den entsprechenden Scannern sollten Herzschrittmacher-Träger 60 cm und Defibrillator-Träger 40 cm Abstand einhalten.
  • Metalldetektoren:
    Sowohl Torbogen- als auch handbetriebene Metalldetektoren, wie sie an Flughäfen verwendet werden, stellen der Datenlage zufolge kein Risiko für Implantat-Träger dar.
  • E-Autos, Züge und Flugzeuge:
    Weder bei Hybrid- noch bei Elektrofahrzeugen konnten Wechselwirkungen mit den Devices festgestellt werden. Auch für Reisen mit dem Flugzeug oder der Bahn gelten keine ärztlichen Einschränkungen. »Reiserestriktionen für Patienten mit aktiven Herzrhythmusimplantaten können auf Basis der zugrunde liegenden Herzerkrankung indiziert sein, nicht jedoch wegen des reinen Vorhandenseins eines kardialen Implantates«, heißt es in der Stellungnahme der beiden Gesellschaften.
  • Stromleitungen:
    Von korrekt installierten Stromleitungen im Haus geht für Schrittmacher- und Defibrillator-Träger keine Gefahr aus. Zur Vermeidung von Interferenzen sollten sie aber besonders auf eine korrekte Erdung von elektrischen Geräten achten und defekte Haushaltsgeräte nicht in Betrieb halten. Auch Hochspannungsleitungen können sicher unter- und Erdkabel sicher überquert werden.
  • Induktionsherde:
    Patienten sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 cm zwischen Implantat und Induktionsherd einhalten. Diese Bedingung ist bei normalem Gebrauch des Herdes erfüllt.
  • Körperfettwaagen:
    Grundsätzlich erscheint das Risiko einer Interferenz gering. Schrittmacher-Patienten ohne einen ausreichenden eigenen Herzrhythmus sowie Defibrillator-Träger sollten aber vorerst von der Verwendung absehen, da die geringe Fallzahl der bisher untersuchten Patienten keine eindeutige Risikoeinschätzung erlaubt.

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