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Pharmalogistik

Versender sollten GDP-Kriterien einhalten

Als Kompetenzgewinn für die Offizinen wertet das Dienstleistungsunternehmen European Institute for Pharma Logistics (EIPL) den Kabinettsentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke. Ein Dorn im Auge ist dem Institut jedoch, dass nicht auch Versandapotheken zur Einhaltung von Temperaturstandards verpflichtet werden.
Jennifer Evans
31.07.2019  15:10 Uhr

Eins steht für das EIPL fest: Es muss gleiche Transportbedingungen für Apothekenbotendienste, den Pharmagroßhandel und Online-Apotheken geben. Grundsätzlich begrüßt EIPL-Geschäftsführer Christian Specht zwar das geplante Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, allerdings geht im der Gesetzentwurf nicht weit genug. Im Zuge der Änderung der Apothekenbetriebsordnung sei versäumt worden, auch klare Temperaturanforderungen für den Online-Versandhandel zu definieren, betont er. Einleuchten will Specht außerdem nicht, warum für den Großhandel und nun auch für den Botendienst der Apotheken die Good Distribution Practice-Leitlinien (GDP) gelten, nicht aber für ausländische Versandapotheken. Um auch Letztere zur Einhaltung zu verpflichten, hätte im Gesetzentwurf unter anderem der Versand als Transport definiert werden müssen, heißt es.

Das EIPL-Institut hat nach einigen Angaben bereits 2017 in einer Feldstudie Schwachstellen nachgewiesen, wenn Online-Apotheken über herkömmliche Paketdienste lieferten. Die Stichproben haben demnach belegt, dass die Medikamente oft zu hohen oder zu niedrige Temperaturen ausgesetzt und zudem nur unzureichend geschützt verpackt waren. »Aus unserer Sicht zeigte der Feldtest deutlich, dass das Konzept der Online-Versandapotheken nicht aufgeht. Denn beim jetzigen Versandweg über die herkömmlichen Paketdienstleister bleiben die Transportqualität und damit die Patientensicherheit ganz klar auf der Strecke«, so der EIPL-Geschäftsführer.

Daher fordert Specht den Gesetzgeber auf, in Zukunft auch Online-Versandapotheken zur Einhaltung von Temperaturstandards und -kontrollen gemäß GDP zu verpflichten. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass ihr Arzneimittel sachgemäß gelagert und transportiert werde und nicht wegen einer »Ersparnis von wenigen Cents bis Euros die Gesundheit riskiert wird«, stellt er klar.

Experiment in Hessen

Ein Experiment im kleineren Rahmen startete vor Kurzen auch der Apotheker Christian Gerninghaus. Er verschickte ein Päckchen mit zwei Minimum-Maximum-Thermometern von seiner Offizin im hessischen Schlitz zu seinem Sohn Joshua, der derzeit Pharmazeut im Praktikum in Frankfurt ist. Der Temperatur-Check nach dem Öffnen des Pakets lieferte »spektakuläre Werte«, die »weit jenseits der 25 Grad liegen, die in Apotheken eingehalten werden müssen«, berichtet Gerninghaus im Gespräch mit der PZ. Überrascht hat ihn dies angesichts der hohen sommerlichen Temperaturen nicht. Unklar bleibt, wie lange das Päckchen schon dieser Hitze ausgesetzt war. Mit seinem Testversand will Gerninghaus für die Problematik sensibilisieren und sieht nun die Politik in der Pflicht: »Ich ärgere mich sehr darüber, dass es uns Apothekern nicht gelingt, die Politik von der Besonderheit der Ware Arzneimittel zu überzeugen und dass der Europäische Gerichtshof Medikamente auf eine Stufe mit Schuhen und Büchern stellt. Obwohl: Bücher sind ja durch die Buchpreisbindung, zu der sich die Politik kürzlich bekannt hat, geschützt«, betont er. Es sei höchste Zeit, den Versand so zu regulieren, wie es der besonderen Ware Arzneimittel gebühre.

 

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