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Arzneimittelversand

VOASG regelt Temperaturkontrolle für Versender

Auch EU-Versender sollen sich künftig an Qualitätskriterien wie etwa Temperaturkontrolle bei kühlpflichtigen Medikamenten halten müssen. Dies sieht ein Änderungsantrag zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vor.
Ev Tebroke
23.10.2020  17:40 Uhr

Bislang gibt es für EU-Versandapotheken keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben was die Einhaltung der Kühlkette betrifft. Während sich deutsche Apotheken und Großhändler an zahlreiche Dokumentations- und Qualitätskriterien bei der Belieferung halten müssen, können EU-Versender ihre Medikamentenpäckchen unkontrolliert und ungekühlt über Logistiker verschicken, ohne dass dies gesetzlich geahndet werden könnte. Denn für sogenannte Grenzapotheken wie Doc Morris und Shop Apotheke, die von niederländischer Seite aus ihre Ware nach Deutschland verschicken, gelten seitens der niederländischen Behörden gelockerte Kontroll- und Überwachungsbedingungen.

Das soll sich nun ändern. Im VOASG ist eine entsprechende Regelung vorgesehen, die auch Doc Morris und Co. zur Einhaltung und Kontrolle von Temperaturbedingungen während des Transports verpflichten soll. Das geht aus einer Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag der Koalition hervor, die der PZ vorliegt. Demnach wollen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Apothekengesetz (ApoG) und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) entsprechend ändern.

Laut Formulierungshilfe soll damit klargestellt werden, dass auch ausländische Versandapotheken zur Einhaltung der Regelungen in § 17 Absatz 2a Satz 1 der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet sind. »Dies umfasst zum Beispiel die Kontrolle der für die Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports. Der Apothekenleiter hat die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel bis zur Abgabe an den Empfänger sicherzustellen«, heißt es in der Begründung. Die Regelung sei erforderlich, »um insoweit Klarheit zur Qualität der versendeten Arzneimittel vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren teilweise zu beobachtenden extremen Wetterlagen zu schaffen«.

Die mangelnde Temperaturkontrolle beim Versand von Arzneimitteln aus dem Ausland nach Deutschland ist seit Jahren Thema. Die Apotheken hierzulande beklagen die Ungleichbehandlung und sehen zudem eine Gefahr für die Patientensicherheit, wenn Medikamente ungeschützt Temperaturschwankungen ausgesetzt sind. Zuletzt hatten sich auch Politiker dem Ruf nach einer besseren Überwachung der Versender bei der Einhaltung der Qualitätskriterien angeschlossen.

Das VOASG soll nächste Woche am 29. Oktober im Bundestag beschlossen werden. Neben der Wiederherstellung gleicher Abgabepreise für Rx-Medikamente im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht das Gesetz den Apothekern künftig auch, neue pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten und vergütet zu bekommen. Die Länderkammer muss dem Gesetz nicht zustimmen.

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