Einseitige Debatte: Interview zur brandenburgischen Jagdgesetznovelle

Wie es weiter gehen soll beim brandenburgischen Jagdgesetz wurde zuletzt auf einer Veranstaltung diskutiert. Wir haben hierzu einen Jagd-Juristen gefragt, wie er das kommende Jagdgesetz einschätzt.
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30. Juni 2022
Rehbock
Der bisherige Abschussplan für Rehwild soll abgeschafft werden.

Am 22. Juni fand in der Brandenburgischen Akademie Schloss Criewiz ein Symposium zum Thema „Das neue Jagdrecht in Brandenburg – Planung, Hoffnungen, Befürchtungen“ statt. Dabei hörten rund 60 Personen den elf Vortragenden zu. Wir haben mit Herr Dr. Wolfgang Lipps, Geschäftsführer JUNi-Consult, welcher ebenfalls vor Ort war, gesprochen.

PIRSCH: Warum war der LJV Brandenburg nicht vor Ort?

Dr. Wolfgang Lipps: Wie mir Herr Hamann sagte, ist der LJV zunächst entgegen den Behauptungen der Veranstalter nicht angefragt worden. Zudem habe man angesichts der Referenten keine Notwendigkeit gesehen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Man möchte die Vorlage der neuen Vorschläge nach der parlamentarischen Sommerpause abwarten. Bis heute hat der LJV ja auch sein Gutachten von Prof. Dietlein nicht in voller Länge veröffentlicht – wollen ihr Pulver trocken halten, wie es dem guten Weidmann frommt!

PIRSCH: Was erwarten Sie, was im neuen Entwurf kommt?

Dr. Wolfgang Lipps: Ich denke, dass der neue Entwurf sich im Wesentlichen nur hinsichtlich der Jagdbezirksgröße vom alten Entwurf unterscheiden wird. An der Auffassung, Hege sei überflüssig, weswegen es auch keiner Abschussplanung bedürfe, will Leßner festhalten. Auch hält er eine Reduktion der angeblich durchwegs überhöhten Schalenwildbestände für erforderlich. Die Jagd ist für ihn und seine Unterstützer (darunter der ÖJV, der das bekräftigt hat und auch am 1.7. so argumentieren wird) keine eigene Nachhaltswirtschaft, sondern eine dem Wald und Waldbau dienende Funktion ausschließlich zur Wildbestandsreduktion – wir sollen die Kammerjäger machen und Schädlingsbekämpfung für die Forstpartie betreiben, mehr nicht. Dabei wird es auch bleiben. Wie gesagt – außer Spesen nichts gewesen.

PIRSCH: Warum ist keiner der Vorträge in die Tiefe gegangen?

Dr. Wolfgang Lipps: Fehlende Tiefe, warum? Gute Frage – als erfahrener Anwalt vermute ich mal: weil keiner den Entwurf und die Begründung genau gelesen hat. Es ist eine Erfahrungstatsache, dass Leute nicht gern lesen, vor allem nichts, das länger ist als eine DIN-A4-Seite. Dr. Kinser und Prof. Herzog hatten alles genau gelesen und haben den Finger auf etliche Wunden gelegt. Resonanz im Publikum: Null. Für die Unterstützer des Entwurfs (Bauernverband, Landbesitzer, NABU usw,) liegt der Charme des Entwurfs in den Minibezirken, in denen sie oder ihre Mitglieder dann selbst rumballern oder, besser noch, die sie dann an alle möglichen Schlumpschützen verpachten können – weiter denken und lesen die erkennbar nicht.

PIRSCH: Die 10 ha Revierregel ist vorerst vom Tisch. Welchen Umfang kann eine vergleichbare Regelung haben?

Dr. Wolfgang Lipps: Der Minister hat unlängst Herrn Prof. Pfannenstiel gesagt, man werde wohl bei 75 ha landen. Leßner findet das schon zu viel und könnte uns mit irgendeiner kleineren Zahl überraschen – 30 ha oder so. Schlimmer wird sein, dass Leßner sich bestimmt irgendetwas ausdenken wird, das kleinen Waldbesitzern die Möglichkeit gibt, auf vertraglichem Wege Flächen jagdlich zusammenzulegen und damit ein Eigenjagdrevier zu erzeugen; jedenfalls denkt er erkennbar über so etwas nach. Dabei betrifft das maximal 6% der Landeigner, von denen die Hälfte entweder gar nicht weiß, dass sie überhaupt in einer Jagdgenossenschaft sind, oder sich dafür oder sogar für ihren kleinen Wald nicht interessieren.

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