Worauf muss man bei der neuen Grundsteuer achten? Ein Experte gibt Antworten.
Auch wenn die neue Grundsteuer erst 2025 fällig ist und die Haus- und Grundbesitzer bis Ende Oktober diesen Jahres Zeit haben, sich damit auseinanderzusetzen: Die meisten wollen die Sache möglichst schnell vom Tisch haben, denn seit 1. Juli kann man die Erklärung abgeben.
Doch worauf muss ich achten? Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche? Was ist mit Balkon, Terrasse und Schwimmbad im Garten? Die PNP hat Klaus Fiedler (59), Chef von Haus und Grund e.V. in Passau, gebeten, Licht ins Dunkel zu bringen.