Der Einspruch gegen einen Strafbefehl hat sich nicht ausgezahlt: Die Anzahl der Tagessätze erhöhte sich. Ein 45-jähriger Rumäne, der wegen „vorsätzlicher quälerischer Tiermisshandlung“ angeklagt ist, zeigte sich bei der Verhandlung am Amtsgericht Altötting genauso uneinsichtig wie bei allen vorangegangenen Aufforderungen und Bescheiden des Veterinäramtes.