17.12.2020, Polizei Bayern

Der seit den frühen 1950er Jahren stark expandierende Straßenverkehr in Bayern konfrontierte die Polizei mit einem Problemfeld bis dahin unbekannten Ausmaßes.

Neben der Zahl der Kraftfahrzeuge stiegen auch die Unfallzahlen um ein Vielfaches. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Verkehrssicherheitsarbeit zu einer der zentralen polizeilichen Aufgaben. Erst mit der Massenmotorisierung kamen weite Kreise der Bevölkerung in engen Kontakt zur Polizei.

Trotz seiner disziplinierenden Funktion stärkte der polizeiliche Verkehrseinsatz seit den 1950er Jahren die öffentliche Akzeptanz der Polizei als “Freund und Helfer”. Der Service- und Dienstleistungscharakter polizeilicher Tätigkeit zeigt sich im Straßenverkehr besonders deutlich.

Die rasante Verkehrsentwicklung führte schon in der frühen Nachkriegszeit dazu, besonders ausgerüstete Verkehrspolizeieinheiten zu schaffen. Bei der Landpolizei entstanden ab 1946 zunächst motorisierte Verkehrsstreifengruppen. Von 1954 an gingen daraus einerseits Verkehrszüge mit überregionalem Einsatzgebiet, andererseits Unfalltrupps auf Landkreisebene hervor.

Zehn Jahre später kamen Autobahnwachen hinzu (ab 1974 Autobahnpolizeistationen). Im Zuge der Organisationsreformen der 1970er Jahre wurde jeder neuen Polizeidirektion eine Verkehrspolizeiinspektion zugeordnet.

Im Straßenverkehr hat die Polizei unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Sie überwacht, regelt und lenkt den Verkehr, verfolgt Verkehrsdelikte, beteiligt sich an der Verkehrserziehung und nimmt Verkehrsunfälle auf. Ein wichtiges Instrument bei der Verkehrsüberwachung sind Geschwindigkeitskontrollen. Die Technik wandelte sich dabei vom Handstoppverfahren mit Funkunterstützung zur modernen Radarmessung. Anfangs stießen die Polizisten bei der Verkehrsüberwachung auf geringe Akzeptanz. Das Unrechtsbewusstsein bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung war in den 1950er Jahren noch wenig ausgeprägt, polizeiliche Sanktionen wurden oft als Schikane empfunden. Entsprechend hoch war damals auch die Zahl der Verkehrsopfer. Gebührenpflichtige Verwarnungen bei kleineren Regelverletzungen wurden von der Besatzungsmacht erst ab 1952 wieder gestattet. Im Zuge der Entkriminalisierung des Verkehrsstrafrechts erklärte man 1969 zahlreiche Verkehrsstraftaten zu Ordnungswidrigkeiten und übertrug ihre Ahndung einer Bußgeldstelle.

Zur Überwachung des ruhenden Verkehrs setzten größere Stadtpolizeien wie München seit Mitte der 1960er Jahren auch uniformierte Politessen (Polizeihostessen) ein. Neben Verkehrskontrollen und der Verfolgung von Verkehrsverstößen wirkt die Polizei im Straßenverkehr auch präventiv. Zur Verhütung von Unfällen dient insbesondere die Verkehrserziehung. Hauptadressaten für die Polizei wurden hier rasch Kinder und Jugendliche. Polizeibeamte klären seit den 1950er Jahren mit Verkehrspuppenbühne und Filmen zielgruppengerecht über die Gefahren des Straßenverkehrs auf. Daneben übernahmen zivile Organisationen wie Verkehrswachten und Automobilclubs Kampagnen zur Verkehrserziehung bei Erwachsenen. Im Bereich der Verkehrsregelung sorgten vor allem die städtischen Verkehrsschutzmänner für ein positives Image der Polizei. Verkehrsposten in weißer Uniform wurden zu besonderen Sympathieträgern. Dank moderner Verkehrsleitzentralen und Ampelanlagen sind seit den 1970er Jahren die populären Verkehrsposten aber weitgehend aus dem Straßenbild verschwunden.