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Wie wichtig ist Abgasnorm beim Leasing ?


Seit dem Diesel Abgasskandal von Volkswagen nehmen wir in Deutschland das Thema überhöhte Schadstoffemissionen wieder ernst. Auslöser war eine öffentliche Bekanntmachung der US-Umweltbehörde am 18. September 2015, bei dem die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel Fahrzeuge verwendet haben soll. In den folgenden Wochen wurde mitgeteilt, dass etwa elf Millionen Fahrzeugen der Motorenreihe VW EA189 und VW EA288 betroffen sind. Diese VW-Abgasaffäre war Auslöser einer weitreichenden Krise in der Automobilindustrie. Messungen haben im Nachgang festgestellt, dass enorme Abweichungen zwischen den Schadstoffemissionen auf dem Prüfstand gegenüber den realen Schadstoffemissionen vorliegen. Dies betrifft nicht nur Volkswagen, sondern viele weitere Hersteller.

Gerade die überhöhten Stickoxidwerte bei Dieselfahrzeugen gewannen stark an öffentlicher Aufmerksamkeit. Besonders nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018, wonach Städte und Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können. Schon aus diesem Grund sollten Sie sich als Leasingnehmer mit dem Thema Abgaswerte des neuen Leasingfahrzeugs beschäftigen.

Die Euro Abgasnorm: Das sollten Sie wissen!

Für den Ausstoß von Schadstoffen werden Fahrzeuge in verschiedene Schadstoffklassen eingeteilt. In der EU werden die Grenzwerte nach Fahrzeugtypen (Pkw, Lkw, Busse usw.) und nach Motorentypen unterschieden. Ein Diesel Motor hat andere Grenzwerte als zum Beispiel ein Benzinmotor.

Somit gibt es Emissionsgrenzwerte für Pkw mit Ottomotor und Emissionsgrenzwerte für Pkw mit Dieselmotor. Die Normen sind allerdings von den Klassenbezeichnungen identisch. So reden wir von Euro 1 bis Euro 6. Allerdings gibt es seit der Einführung der Euro 5 Norm noch Unterklassen.

Die erste Europäische Abgasnorm trat 1970 in Kraft und begrenzte nur Kohlenstoffmonoxid (CO) und für Kohlenwasserstoffe (HC). Mittlerweile sind wir bei der Euro-6-Norm und diese beinhaltet Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe (HC), Stickoxide (NOx), Kohlenstoffmonoxid (CO), Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC), Feinstaub – Partikelmasse (PM) und Partikelanzahl (PN). Gerade die Stickoxide und der Feinstaub gelten als klima- und gesundheitsschädlich. Somit sind die Abgasnormen immer strenger nachjustiert worden.

Die Norm Euro 1 wurde für neue Fahrzeugtypen ab dem 1 Juli 1992 verpflichtend eingeführt. Alle Neufahrzeuge mussten dann am 01.01.1993 die Emissionsgrenzwerte für Euro 1 einhalten. Für Euro 2 wurden die Grenzwerte dann verschärft und es galt für die Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen der 01.01.1996 und für Neufahrzeuge der 01.01.1997 als Stichtag. Mittlerweile sind wir bei Euro 6b angekommen, welche alle Fahrzeuge ab 01.09.2015 einhalten müssen.  Die nächste Stufe der Euro Norm liegt bei Euro6c und gilt seit 01.10.2017 für Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen und die neue Abgasnorm Euro 6c gilt ab dem Stichtag 01. September 2018 für Fahrzeug Neuzulassungen.

Bis Euro 6b sind alle Abgasnormen mit dem Prüfverfahren NEFZ ermittelt worden. Das Prüfverfahren ist erst nach dem Abgasskandal von Volkswagen überdacht und geändert worden. Diese Änderung betrifft alle Fahrzeug Neuzulassungen ab dem 01.10.2018 mit Euro 6c.

Die Euro Abgasnorm: Das sollten Sie wissen!

Die Euro Abgasnorm: Das sollten Sie wissen!

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Die Testverfahren zur Ermittlung der Euro Abgasnorm

NEFZ Fahrzyklus zur Ermittlung der Verbrauchswerte und Emissionswerte

Bei einem Pkw werden die Emissionswerte bisher bei dem NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) 1992–31.08.2017 ermittelt. Dieser genormte Fahrzyklus dauert knapp 20 Minuten und dient zur Ermittlung der Verbrauchswerte. Genau bei diesen Tests für die Bestimmung der Grenzwerte haben die Fahrzeuge von Volkswagen erkannt, dass Sie sich auf einem Rollenprüfstand befinden und daraufhin ein Testmodus aktiviert. Dieser Modus war dann genau auf die Test optimiert und hat mit einem Realfahrbetrieb nichts mehr zu tun. Genau das war das Problem der illegalen Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung von Volkswagen. Anderer Hersteller war nicht viel besser und haben Ihre Fahrzeuge nur auf den NEFZ optimiert, allerdings ohne illegale Software. Somit ist klar, dass die aus dem Jahr 1992 angewendete NEFZ Prozedur mittlerweile unrealistisch ist. Der Fahrzyklus NEFZ dient zur Angabe der Verbrauchswerte und auch zur Messung der Emissionen der Fahrzeuge. Diese Verbrauchswerte und Angabe der Hersteller sind absolut unrealistisch und haben mit der normalen Fahrweise eines Pkw nichts zu tun. Jetzt ist es natürlich auch verständlich, dass neben den Verbrauchswerten auch die Emissionswerte bei solch einem Test unrealistisch sind.

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WLTP Fahrzyklus zur Ermittlung der Verbrauchswerte

Mit dem WLTP (Worldwide Harmonized Lights Vehicles Test Procedures), welches seit dem 01.09.2017 für neue Fahrzeugtypen gilt und ab dem 01.10.2018 für alle Fahrzeug Neuzulassungen, soll es nun wieder realistische Verbrauchswerte für Neufahrzeuge geben. Beim WLTP gibt es drei verschiedene Fahrzyklen, welche vom Leistungsgewicht des Fahrzeugs abhängig sind. Das Leistungsgewicht PWr in Kilowatt wird pro Tonne Leergewicht ins Verhältnis gesetzt.

  • Klasse 3: Hochleistungsfahrzeuge mit PWr > 34 kW/t
  • Klasse 2: Fahrzeuge mit 22 kW/t < PWr ≤ 34 kW/t
  • Klasse 1: Low-Power-Fahrzeuge mit PWr ≤ 22 kW/t

Die meisten Fahrzeuge in Deutschland sind der Klasse 3 zugeordnet, weil Sie über Leistungsgewichte größer 34 kW/t bzw. 46 PS pro Tonne verfügen.

WLTP Fahrzyklus zur Ermittlung der Verbrauchswerte

WLTP Fahrzyklus zur Ermittlung der Verbrauchswerte

Der WLTP-Zyklus dauert 10 Minuten länger als der NEFZ- Zyklus. Neben dem Fahrzeugleergewicht plus 100 kg wird nun auch das Gewicht der Fahrzeugausstattung mit berücksichtigt. Des Weiteren wird der Schaltzeitpunkt nicht mehr definiert und hängt nun vom Fahrzeug ab und Höchstgeschwindigkeit wurde von 120 km/h auf 131 km/h angehoben. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von 34km/h auf 46 km/h. Ein Punkt ist allerdings wieder nicht zu verstehen, denn die inzwischen enorm wichtige Klimaanlage spielt abermals keine Rolle und wird bei dem Test deaktiviert. Das Testfahrzeug beim WLTP- Zyklus muss seriennah sein und nicht wie beim NEFZ- Zyklus ein Prototyp. Des Weiteren ist die Testtemperatur von 30 Grad Celsius auf 23 Grad Celsius abgesenkt worden.

Künftig muss der Fahrzeughersteller den Verbrauchswert nicht nur für die günstigste Ausstattungsvariante des Neuwagens angeben, sondern für jede einzelne konfigurierbare Variante. Große Alufelgen, Standheizung, Klimaanlage und weitere umfangreiche Ausstattung erhöhen nun mal das Gewicht des Fahrzeugs und den Verbrauch. Zukünftig wird das alles bei den Verbrauchsangaben berücksichtigt.

Der RDE-Test für Ermittlung der Emissionswerte

Neben dem neueingeführten WLTP Fahrzyklus für die Ermittlung der Verbrauchswerte gibt es jetzt einen neuen Test für die Ermittlung der Emissionswerte.  Der RDE (Real Driving Emissions) beschreibt das reale Abgas-Emissionsverhalten von Fahrzeugen im alltäglichen Fahrbetrieb.

Einer der größten Änderungen des Testverlaufes ist die Tatsache, dass nun endlich auf der Straße gefahren wird und nicht mehr auf einem Rollenprüfstand. Auch bei diesem neuen RDE-Test wird der Aufwand für die Automobilhersteller größer, denn die Emissionswerte müssen nun für jede einzelne konfigurierbare Variante ermittelt und angegeben werden.

Das RDE-Prüfverfahren soll mehr Auskunft über das tatsächliche Emissionsverhalten von Fahrzeugen im alltäglichen Fahrbetrieb auf der Straße geben. Dafür wird das Fahrzeug mit einem mobilen Abgasmessgerät PEMS (Portable Emission Measurement System) ausgestattet. Dieses Messgerät ermittelt im Fahrbetrieb die Emissionswerte.

Die Fahrstrecke besteht aus drei Teilen (Stadtanteil, Landstraßenanteil und Autobahnanteil), welche während des RDE-Testes gefahren wird und beginnt immer mit der Stadtfahrt. Der RDE-Test hat genaue vorgegeben für die Mindeststreckenlänge, die Gesamtdauer, die Durchschnittsgeschwindigkeit, den Geschwindigkeitsbereich und die Höchst- bzw. Mindestanteile.

So soll das reale Verkehrsgeschehen besser abgebildet. Für die Typenzulassung gilt der RDE-Test ab 01. September 2017 parallel zur NEFZ Messung. Ab dem 01.09.2019 sind dann alle Neuzulassungen mit dem Testzyklus WLTC für die Verbrauchswerte und dem Prüfverfahren RDE für die Emissionswerte vorgeschrieben, was dann der Norm Euro 6d-TEMP  entspricht. Alle Typengenehmigungen für Fahrzeugtypen sind ab 01.01.2020 nach WLTC / RDE vorgeschrieben und für Neuzulassungen ab 01.01.2021 vorgeschrieben, was der Euro 6d Norm entspricht.

Vorsicht: Euro 6 ist nicht gleich Euro 6

Seit dem 01.09.2015 müssen alle Neufahrzeuge die Euro 6b Norm erfüllen. Die nächste Stufe der Euro Norm liegt bei Euro6c und gilt seit 01.10.2017 für Typengenehmigung neuer Fahrzeugtypen. Alle Neuwagen Neuzulassungen müssen dann ab dem 01.10.2018 Euro 6c einhalten. Schon daran ist zu erkennen, dass Euro 6 nicht gleich Euro 6 sein kann. Denn zwischen 6b und 6c liegen 3 Jahre und eine Änderung des Testverfahrens von WLTC auf NEFZ mit schärferen Kriterien für die Abgasmessung und Verbrauchsmessung. Das wird sich mit Euro 6d-TEMP und Euro 6d noch verschärfen. Somit sollten Sie sich die Untergruppen der Euro 6 Norm bei Ihrem Leasing Fahrzeug, Neuwagen oder Gebrauchtwaren genauer ansehen.

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Wann wird Euro 7 als Abgasnorm eingeführt?

Die Euro 6 Norm ist noch nicht abgeschlossen und läuft unterteilt in Unterklassen noch bis zum 01.01.2021. Bis dahin muss jedes Neufahrzeug die Euro Norm 6d erfüllen. Erst im Anschluss daran, wird eine Euro 7 Abgasnorm eingeführt.

Sie könnten sich wenn überhaupt die Frage stellen, warum die Euro 6 Norm in so viele verschiedene Unterklassen eingeteilt wurde. Eine neue Euro Norm ist bisher immer mit einer Verschärfung der Grenzwerte einhergegangen. Davon kann allerdings bei den neuen Unterklassen der Euro 6 Norm nicht die Rede sein, denn es wurde lediglich das Messerverfahren zur Erhebung der Abgaswerte von NEFZ auf WLTP/RDE geändert. Somit hätte die Namensgebung Euro 7 nur für Verwirrung gesorgt und der Gesetzgeber ist auf Unterklassen gegangen.

Ist die Schadstoffklasse entscheidend für die KFZ-Steuer?

Zu den unterschiedlichen Faktoren zur Berechnung der KFZ Steuer zählen die Schadstoffklasse, der Hubraum und der CO2-Ausstoß. Zusätzlich wird zwischen Benzin- oder Dieselantrieb unterschieden. Grundsätzlich gilt, je besser die Euro-Norm, desto günstiger wird die KFZ-Steuer für Sie. Die Schadstoffklasse wurde allerdings nur bei Fahrzeugen bis Erstzulassung 30.06.2009 abgefragt. Bei Fahrzeugen ab 01.07.2009 wird bei der KFZ-Steuer der Hubraum und der CO2-Wert in g/km abgefragt und die Steuer mit diesen Angaben berechnet.

Welche Abgasnorm erfüllt mein aktuelles Fahrzeug?

Wenn Sie schon ein Fahrzeug besitzen, können Sie im Fahrzeugschein unter Punkt 14 die Oberklasse der Euro–Norm erkennen. Dort wird also beispielsweise Euro 3, 4, 5 oder 6 stehen. Bis zur Euro 4 Norm war damit alles Wichtig gesagt. Mittlerweile müssen Sie allerdings etwas mehr wissen.  Die Unterklasse ist mittlerweile entscheidend und somit müssen Sie Punkt 14.1 im Fahrzeugschein entschlüsseln. Diese Entschlüsselung erfolgt durch die Buchstaben nach den ersten beiden Ziffern. Sollte Sie zum Beispiel unter Punkt 14 die „6“ stehen haben und unter Punkt 14.1 als Buchstaben nach den ersten beiden Ziffern „PO“, so haben Sie ein Fahrzeug mit Euro 6a

  • AO bis EO: Euro 5a
  • FO bis MO: Euro 5b
  • NO bis QO: Euro 6a
  • RO bis YO: Euro 6b
  • ZA bis ZF: Euro 6c
  • ZG bis ZI: Euro 6d-TEMP
  • ZJ bis ZK: Euro 6d
  • ZX für Elektroautos
  • ZY für Brennstoffzellenfahrzeuge

Schadstoffklasse und Umweltplakette

Die so genannte Feinstaubplakette steht in Abhängigkeit der Schadstoffklasse. Es gibt aktuell vier Schadstoffgruppen mit den Farben rot, gelb, grün und der Tatsache, dass bestimmte Fahrzeuge keine Plakette mehr bekommen.

Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor ist es recht einfach, denn alle Schadstoffklassen Euro 1 oder besser bzw. schlecht als Euro 1 aber mit G-Kat, bekommen die „grüne“ Plakette. Sollte Ihr Fahrzeug jetzt nicht dabei sein, bekommen Sie „keine“ Plakette.

Sollte Ihr Fahrzeug mit einem Dieselmotor ausgestattet sein, so bekommen Sie für alle Schadstoffklassen Euro 4 oder besser die „grüne“ Plakette. Für ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 3 bekommen Sie die „gelbe“ Plakette und für ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 2 bekommen Sie die „rote“ Plakette.  Für ein Euro 1 oder schlechteres Fahrzeug mit Diesel Motor bekommen Sie „keine“ Umweltplakette.

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Die Zukunft der Umweltplakette

Die Politik ist wie immer am Diskutieren und versucht das schlechte System mit den Umweltplaketten zu überarbeiten. Im Focus steht dabei natürlich der Dieselmotor, welcher nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 mit einem Fahrverbot verhängt werden kann. Um dieses Fahrverbot dann durchsetzen zu können, ist immer wieder von einer „blauen“ Umweltplakette für alle Euro 6 Fahrzeuge zu hören. Ob die „blaue“ Umweltplakette tatsächlich kommen wird, muss die Zukunft zeigen.

Beim Leasing eines Fahrzeugs auf die Abgasnorm achten

In unserem Beitrag haben wir Ihnen jetzt alles Wissenswerte zum Thema Abgasnorm für Neufahrzeuge ausführlich erläutert. Aber was genau hat das Ganze mit dem Leasing eines Fahrzeugs zu tun? Beim Leasen eines Neuwagens bekommen Sie immer ein Fahrzeug mit einer gültigen und aktuellen Abgasnorm. Sollten Sie einen Jahreswagen oder Gebrauchtwagen leasen, sollten Sie etwas genauer hinschauen. Vor dem Abgasskandal hat sich keiner dieses Thema genau angesehen.

Aber durch den Wertverfall bei den Dieselfahrzeugen, müssen Leasingkunden bei einem Restwertleasingvertrag mit Nachzahlungen rechnen. Sollten Sie zum Beispiel einen Euro 5 Diesel mit Restwertleasingvertrag bei Ihrem Leasinggeber abgeben müssen, so wird das Fahrzeug aktuell einen massiven Wertverlust aufweisen. Bei dem Restwertleasing ist aber ein kalkulierter Restwert am Ende der Leasingzeit vereinbart worden. Sollte der aktuelle Wert des Euro 5 Diesel niedriger sein als der kalkulierte Restwert, so müssen Sie als Leasingnehmer dafür aufkommen.

Wir können Ihnen nur immer wieder empfehlen, keinen Restwertleasingvertrag einzugehen. Ein Kilometerleasingvertrag bringt dahingehend die Sicherheit, dass der Wertverlust Sache des Leasinggebers ist.

Achten Sie aktuell beim Leasing, bei der Finanzierung oder auch beim Barkauf eines Neuwagens auf die Abgasnorm und setzen Sie auf Fahrzeuge mit mindestens Euro 6c. Noch besser wäre natürlich jetzt schon auf die Norm Euro 6d-TEMP zu setzen. Einige Hersteller haben schon Fahrzeuge und Motoren im Programm, welche die Norm erfüllen. Der aktuelle Stand sieht so aus, dass fast alle Hersteller jetzt schon die Euro 6d-TEMP anbieten. Verpflichtend ist das aber ab dem 01.09.2019. Im Anschluss daran geht es mit großen Schritten auf die Euro 6d Norm, welche dann bis 01.01.2021 eingehalten werden muss.

Sollten Sie Interesse an einem Jahreswagen haben oder einen Gebrauchtwagen leasen wollen, so schauen Sie erst recht auf die Euro Norm, wenn es sich um einen Diesel handelt. Bei Benzinmotoren ist die Lage aktuell noch etwas entspannter.

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