Zum Hauptinhalt wechseln
Der Globale Rechtsindex des IGB beschreibt die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen und bewertet 149 Länder anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte.
Internatonaler Gewerkschaftsbund

Globaler Rechtsindex des IGB 2023:

Verletzungen der Rechte arbeitender Menschen haben weiter zugenommen

EU vergab eine Milliarde Euro an Firmen, denen Arbeitnehmerrechtsverletzungen vorgeworfen wird.

Zum zehnten Mal hat der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) heuer seinen Globalen Rechtsindex veröffentlicht, der 149 Länder anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bewertet. Aus dem Index 2023 geht hervor, dass die festgestellten Arbeitnehmerrechtsverletzungen Rekordhöhen erreicht haben:

  • 9 von 10 Ländern haben das Streikrecht verletzt. In Kanada, Togo, Iran, Kambodscha und Spanien wurden arbeitende Menschen aufgrund von Streiks strafrechtlich belangt oder entlassen.
  • 77 Prozent der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen. Burundi, Haiti, Indien, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate gehörten zu den Ländern, in denen Beschäftigte von einer Gewerkschaftsvertretung ausgeschlossen waren.
  • Das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit wurde in 42 Prozent der Länder eingeschränkt, in vielen Fällen unter Anwendung von Polizeigewalt. In Frankreich wurden rechtmäßige Proteste von der Polizei mit Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Tränengas erwidert. Im Iran wurden Lehrkräfte wegen ihrer Teilnahme an den landesweiten Demonstrationen am 1. Mai festgenommen und von der Polizei verprügelt.

Weitere Ergebnisse aus dem Rechtsindex 2023:

  • 8 von 10 Ländern haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt. In den Niederlanden, in Nordmazedonien, Simbabwe, Honduras, Indonesien, Montenegro und Serbien wurde das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen erheblich eingeschränkt.
  • 73 Prozent der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert oder Gewerkschaften verboten, darunter Belarus, Myanmar, Hongkong, die Zentralafrikanische Republik und Guatemala.
  • In 69 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert, wobei in Myanmar, Hongkong, der Dominikanischen Republik, Indien und der Türkei prominente führende Gewerkschaftsvertreter:innen ins Visier genommen wurden.
  • In 65 Prozent der Länder hatten Beschäftigte keinen oder nur eingeschränkten Zugang zur Justiz.

Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen sind im Jahr 2023 Ägypten, Bangladesch, Belarus, Ecuador, Eswatini, Guatemala, Myanmar, Tunesien, die Philippinen und die Türkei. Bei den Regionen schneidet Naher Osten/Nordafrika im 10. Jahr in Folge am schlechtesten ab, aber auch für Europa stellt der Index eine Zunahme von Verstößen gegen die Rechte von Arbeitnehmer:innen fest.

Scharfe Kritik kommt diesbezüglich vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) an die Adresse der Europäischen Union. Denn von den 15 Firmen, die vom IGB im aktuellen globalen Rechtsindex für Verstöße gegen Arbeitnehmerrecht verantwortlich gemacht werden, hat die Mehrheit in den letzten zehn Jahren auch von EU-Förderungen oder Aufträgen profitiert. So erhielt die notorisch arbeitnehmerfeindliche Fluglinie Ryanair seit 2014 960 Millionen Euro. An die ebenfalls im Rechtsindex gelisteten Firmen TUI, Sanef Group, Amazon und Ikea flossen jeweils rund 30 Millionen Euro.

Der EGB fordert daher eine umfassende Korrektur der Beschaffungsregularien, die sicher stellt, dass nur Firmen, die Arbeitnehmerrechte achten und bei denen Kollektivverträge zur Anwendung kommen, Gelder aus EU-Mitteln erhalten.