Ursprung: Vereinfachung bei Vorursprungsnachweisen

Martin Sutter Manager, Customs & VAT, PwC Switzerland 01 Okt 2013

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat die Handhabung der Vorursprungsnachweise vereinfacht. Bei eingeführten Waren ist neu nicht nur die Veranlagungsverfügung Einfuhr massgebend, sondern es können auch formell gültige Einfuhr-Ursprungsnachweise sein.

Formell gültige Ursprungsnachweise ermöglichen es, Waren im Rahmen eines Freihandelsabkommens zu tieferen Zollansätzen bzw. zollbefreit in die Schweiz einzuführen. Danach führt die Einfuhr-Veranlagungsverfügung mit darin vermerktem Präferenzantrag dazu, dass bei Weiterverkauf oder bei der weiteren Bearbeitung – je nach Regelung in den einzelnen Freihandelsabkommen – die Ware als Vormaterial mit Ursprung angesehen wird. Der Schweizer Produzent oder Händler ist darauf angewiesen, korrekte Vordokumente in seinen Unterlagen zu haben, damit er den Warenursprung weitergeben und zweifelsfrei / lückenlos nachweisen kann, z.B. auch im Falle einer späteren Ursprungsnachprüfung. Bei Waren, welche in der Schweiz zugekauft werden, ist dazu eine (Langzeit-) Lieferantenerklärung notwendig. Bei eingeführten Waren galt bis anhin, dass einzig die Einfuhr-Veranlagung mit der entsprechenden Präferenzangabe (Kreuz und Länderangabe bei Präferenzvermerk) als Nachweis genügten. Neu kann dies auch ein formell gültiger Einfuhr-Ursprungsnachweis sein, der im Original vorliegt. Dies kann für den Schweizer Händler oder Produzent dann Vorteile haben, wenn z.B. die Präferenzbehandlung bei der Einfuhr nicht möglich war oder nicht vorgenommen wurde oder die Firma nicht im Besitz der Einfuhrbelege ist (z.B. bei DDP-Lieferungen).

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Dokumenten, welche neu als Vorursprungsnachweise dienen können:

  • Rechnungserklärung eines Ermächtigten Ausführers im Ausland
  • Rechnungserklärung mit Originalunterschrift (bis EUR 6’000 oder CHF 10’300)
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED im Original (Achtung: diese werden meist beim Zollanmelder / Spediteur aufbewahrt)
  • Ursprungszeugnis Japan – Schweiz

Das Zirkular “Vorursprungsnachweise; Vereinfachung” der Eidgenössischen Zollverwaltung ist unter folgendem Link abrufbar (unter der Rubrik “Diverse” am Ende der Seite).

Und noch ein abschliessender Hinweis: als Vordokument für eine spätere EUR-MED Ursprungsbestätigung können einzig Dokumente dienen, welche auch einen entsprechenden EUR-MED Kumulationsvermerk aufweisen.

 

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Martin Sutter

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