Regierung beschliesst Stellungnahme zur Abänderung des Offenlegungsgesetzes, © Radio Liechtenstein
 Radio Liechtenstein
  • Liechtenstein

Regierung beschliesst Stellungnahme zur Abänderung des Offenlegungsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung von heute Dienstag die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Offenlegungsgesetzes (OffG) sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

12.03.2024

Diese Vorlage dient der Überarbeitung des OffG, das zuletzt im Jahr 2016 im Zuge einer umfassenden Revision zur Umsetzung der Richtlinie 2013/50/EU zur Änderung der Transparenzrichtlinie angepasst wurde. Aufgrund weiterer Änderungen dieser Richtlinie und der zwischenzeitlichen Weiterentwicklung des liechtensteinischen Kapitalmarktrechts wurde festgestellt, dass gewisse Anpassungen im Gesetz erforderlich sind. Insbesondere soll im Hinblick auf das in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen, amtlich bestellten System (Officially Appointed Mechanism; "OAM") eine klare Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, damit ein solches System bei der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eingerichtet werden kann.

Die vorliegende Stellungnahme dient einerseits der Beantwortung einer aufgeworfenen Frage genereller Natur und andererseits der weiteren Präzisierung und Anpassung zweier Artikel.