Spontanheilung dank Polizei in Lüdenscheid

Wunderheilung in Lüdenscheid: Ein vermeintlich schwer gehbehinderter Bettler ist von Polizisten spontan geheilt worden!

Die Streife sieht den Mann am Samstagvormittag auf dem Wochenmarkt. Er geht mit Krücke in gebückter Haltung, hat ein Bein auffällig nach innen gestellt und zittert am ganzen Körper. Eine alte Dame wirft dem Mann eine Münze zu. Die Beamten sind skeptisch und kontrollieren den 27-jährigen Wuppertaler. Es geht gemeinsam zur Wache - der Verdächtige immer noch humpelnd und zitternd. Auf der Wache fordern die Beamten den Mann dann auf, das Schauspiel zu beenden. Und es kommt zu einer Spontanheilung! Kein Zittern, keine Fehlstellung mehr. Halleluja!

Die Masche vorgetäuschter Extrembehinderungen ist polizeilich bekannt. Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das Vortäuschen falscher Verhältnisse wie im oben geschilderten Fall kann jedoch ein Bettelbetrug darstellen. Auch zu aufdringliches/aggressives Betteln kann Anzeigen nach sich ziehen.

Die Täter gehen teils sehr kreativ vor. Beim Bettel-Trick halten Täter dem Opfer ein Blatt Papier vor mit der Bitte um eine Spende zum Beispiel für Taubstumme. Häufig geben sich die Bettler selbst als taubstumm aus. Dabei nutzt einer die Ablenkung für den raschen Griff nach der Geldbörse oder in die Handtasche.

Die Polizei empfiehlt im Zweifelsfall eher skeptisch zu sein und notfalls Polizei oder Ordnungsamt zu informieren.

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