Brandenburger Landtag - Ehemalige Intendantin Vernau im rbb-Untersuchungsausschuss befragt

Fr 16.02.24 | 19:17 Uhr
Katrin Vernau, Interims-Intendantin, nimmt an einer außerordentliche Rundfunkratssitzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) teil. (Quelle: dpa/Fabian Sommer)
Video: Brandenburg aktuell | 17.02.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Fabian Sommer

Die frühere Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Katrin Vernau, ist am Freitag im rbb-Untersuchungsausschuss des Landtages Brandenburg zu ihrer Tätigkeit befragt worden. Vernau berichtete davon, dass es nach ihrer Wahl zur Intendantin im September 2022 keine Übergabe der rbb-Geschäftsleitung an sie gegeben habe.

Bereits in der kurzen Zeit ihrer Bewerbung sei ihr klar gewesen, dass das Projekt des Digitalen Medienhauses mit zum Schluss veranschlagten Kosten von bis zu 311 Millionen Euro sehr wichtig für die Zukunft des Senders sein würde.

Verwaltungsrat stoppte Anfang Dezember 2022 Digitales Medienhaus

Sie habe keine Informationen, wer bis zu ihrem Antritt in der Zwei-Länderanstalt die Vorlagen für das Medienhausprojekt erstellt habe. Nach den von Finanzhauptabteilungsleiter Claus Kerkhoff vorgelegten Zahlen und dem im Herbst 2022 vorgelegten Kassensturz sei ihr deutlich geworden, dass das Medienhausprojekt nur durch hundertprozentige Kreditfinanzierung möglich wäre.

Statt der noch unter Intendantin Patricia Schlesinger angesetzten Kosten von 188 Millionen Euro sei sie von einer Summe von 311 Millionen ausgegangen, da zum Beispiel Kreditzinsen und ein Risikozuschlag nicht Teil der ursprünglichen Kalkulation gewesen seien. Anfang Dezember 2022 stoppte der rbb-Verwaltungsrat sämtliche Planungen für das Digitale Medienhaus.

Vernau: Früherer Einspruch hätte rbb einiges erspart

Vernau sagte auf die Frage der Landtagsabgeordneten Carla Kniestedt von Bündnis90/Die Grünen, wenn innerhalb der rbb-Führung früher Einspruch gegen die Vorgänge im Sender erhoben worden wäre, wäre dem rbb einiges erspart geblieben.

Als Zeugen hörte der rbb-Untersuchungsausschuss auch die ehemalige juristische Direktorin des rbb Susann Lange und den entlassenen rbb-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter. Beide machten in unterschiedlichem Umfang vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dabei verwiesen sie auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen sie.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 16.02.2024, 19:30 Uhr

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