Plan für neues Namensrecht - Doppelnamen für alle und freie(re) Wahl des Nachnamens

Do 24.08.23 | 17:03 Uhr
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Beleuchtetes Klingelschild mit dem Namen Schätzchen (Quelle: imago images)
Audio: Antenne Brandenburg | 23.08.2023 | O-Ton von Marco Buschmann, Bundesjustizminister | Bild: imago images

Auch wenn Lena Schneider und Cem Öztürk nicht heiraten, darf ihr Kind künftig Schneider-Öztürk heißen. Drin wäre auch Öztürk-Schneider. Oder kein Doppelname. Möglich macht's das neue Namensrecht. Unmöglich bleibt Schneitürk oder Özschneider.

  • Bundesregierung bringt Reform des Namensrechts in den Bundestag
  • Mehr Möglichkeiten bei Doppelnamen - auch Kinder sollen Doppelnamen bekommen dürfen
  • Keine Eigenkreationen aus zwei Namen möglich
  • Änderungen könnten ab Mai 2025 gelten

Das deutsche Namensrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung flexibler und liberaler werden. Denn die bisherigen Regelungen basierten auf "überholten Rollenvorstellungen" und "unlogischen Regeln", so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Buschmann findet, das deutsche Namensrecht sei "mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel".

Denn viele Paare wünschten sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben und würden das gern auch mit einem gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) und einem echten Doppelnamen zum Ausdruck bringen. "Das machen wir möglich", so Buschmann.

Künftig sollen Paare und deren Kinder also mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens erhalten, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können.

Mehr Doppelnamen für Paare und deren Kinder

Wenn Frau Schneider und Herr Öztürk heiraten, sollen künftig beide einen Doppelnamen führen können - und zwar egal in welcher Reihenfolge und ob mit oder ohne Bindestrich (beide tragen jedoch den Doppelnamen in gleicher Reihung). Auch wenn einer von beiden ursprünglich einen anderen Geburtsnamen hatte - also etwa Frau Schneider vor ihrer ersten Heirat Schmidt hieß - kann dieser Teil des neuen Doppelnamens werden. Auch Bestandteile schon geführter Doppelnamen können Teil des neuen Doppelnamens werden.

Kinder von Eheleuten sollen den gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt ebenfalls erhalten. Kinder sollen künftig auch dann einen Doppelnamen bekommen können, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob die Elternteile verheiratet sind. Gemeinsame Ehenamen bleiben aber verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten.

Bisher war all das nicht möglich. Nach geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können in der Regel keinen erhalten. Die Neuregelung soll auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder gelten. Hier soll eine Übergangsregel geschaffen werden.

Was bei der Namensgebung zu beachten ist

Namensketten soll es weiterhin nicht geben, bei zwei Namen ist Schluss. Wer schon einen Dreifachnamen wie Schneider-Meier-Öztürk hat, darf ihn allerdings behalten. Beide Partner sollen auch keine unterschiedlichen Doppelnamen führen dürfen.

Ein Beispiel

Archivbild: Schauspielerin Josefine Preuß und Schauspieler Elyas MBarek am 31.01.2007 (Quelle: IMAGO/Strussfoto)
IMAGO/Strussfoto

Lena Schneider und Cem Öztürk (so wie das Paar aus "Türkisch für Anfänger") sind ein Paar, aber nicht verheiratet. Sie bekommen ein Kind, Vorname Timo. Die elterliche Sorge steht ihnen gemeinsam zu. Neben den bestehenden Möglichkeiten (Schneider oder Öztürk) kann für das Kind oder die Kinder von Lena und Cem in Zukunft - auch ohne Eheschließung der Eltern - ein aus Schneider und Öztürk gebildeter Doppelname zum Geburtsnamen bestimmt werden. Dieser kann (muss jedoch nicht) - durch einen Bindestrich verbunden werden. Möglich sind: Timo Schneider-Öztürk oder Timo Öztürk-Schneider (jeweils auch ohne Bindestrich).

Namensänderung des Geburtsnamens mit Volljährigkeit

Erwachsene, die ihren Nachnamen ändern wollen, sollen das in Zukunft einmalig leichter tun können - vorausgesetzt, sie nutzen dabei Namen ihrer Eltern. Bisher braucht man dafür einen wichtigen Grund. Sie können dabei künftig vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus den Namen beider annehmen. Genauso können Menschen, die als Kind einen Doppelnamen erhalten haben, diesen auf nur einen seiner Bestandteile verkürzen.

Stief- und Scheidungskinder können Namen leichter rückgängig machen

Kinder sollen ihren Nachnamen im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern leichter ändern können. So sollen Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, die Namensänderung leichter rückgängig machen können, wenn ihr leibliches Elternteil sich hat scheiden lassen oder wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt.

Wenn Vater oder Mutter den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, soll ein Kind, das bei diesem Elternteil lebt, unkompliziert den gleichen Nachnamen erhalten können. Bei Kindern über fünf Jahren soll das deren Einwilligung voraussetzen. Grundsätzlich soll es jedoch keine Änderung gegen den Willen des anderen Elternteils geben können.

Keine zwangsläufige Namensänderung bei Adoption als Erwachsener

Wer erwachsen ist und adoptiert wird, soll künftig seinen bisherigen Nachnamen behalten können, wenn sie oder er einer Änderung vor der Adoption widerspricht. Bislang geht das nicht, allenfalls ein Doppelname wäre, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, möglich. Ein Doppelname aus dem bisherigen Namen und dem Adoptivnamen soll weiter möglich bleiben, jetzt aber ohne schwerwiegende Gründe.

Es gibt viele Paare, die sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben wünschen, das auch zum Ausdruck bringen wollen, beispielsweise echte Doppelnamen führen wollen. Das machen wir möglich

Justizminister Marco Buschmann (FDP)

Namensendungen für nationale Minderheiten

Namensrechtliche Besonderheiten nationaler Minderheiten und ausländische Namenstraditionen sollen besser sichtbar werden. So soll Sorbinnen die weibliche Abwandlung ihres Familiennamens ermöglicht werden, ebenso bei slawischen Familiennamen. Aus "Kral" würde dann "Kralowa", erklärte das Ministerium. Das Gleiche gilt auch für die Kinder dieser Familien.

Dänen und Friesen sollen ebenfalls Nachnamen, die ihren jeweiligen Traditionen entsprechen, bilden können. Für Friesen sind das Geburtsnamen, die aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet werden. Zum Beispiel Jansen in Abteilung von Jan als Vorname des Vaters oder der Mutter, so das Ministerium. Für Dänen sind das Geburtsnamen, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen wie des Großvaters umfassen und keinen Bindestrich enthalten. Ein Beispiel wäre Albertsen Christensen.

Neuregelung umfasst nicht alle möglichen Namensänderungen

Bei der Reform geht es nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind. Also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben. Das so genannte Selbstbestimmungsgesetz, bei dem Menschen ihre Namen mit dem Geschlechtseintrag ändern lassen können, betrifft hingegen öffentliches Recht.

Die neuen Regelungen sollen für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten und für Ausländer, wenn ein Ehegatte oder Elternteil von ihnen in Deutschland lebt.

Was man unter Namensrecht versteht

Der Name einer Person zählt, so das Bundesministerium für Justiz auf seiner Website [bmj.de], zum verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht. Er besteht aus Vor- und Familienname und dient der Unterschreidung und Identifikation einer Person. Das Namensrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt. Regelungen zur Bestimmung oder Änderung und zum Schutz des Namensrechts finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), als auch in anderen Gesetzen, wie dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), dem Personenstandsgesetz (PStG), dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG), dem Minderheitennamensänderungsgesetz (MindNamÄndG) sowie dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

Wann die Neuregelung in Kraft tritt

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag. Die Neuerungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, damit die Standesämter genug Zeit zur Umstellung haben. Was übrigens nicht geplant ist: Eine Verschmelzung von Namen, bei der etwa "Schneider" und "Öztürk" zu "Schneitürk" oder "Özneider" würden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.08.2023, 12:05 Uhr

51 Kommentare

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  1. 51.

    Wow, DAS sind wieder Probleme...

  2. 50.

    "Dürfte Linus --Linus Müller heißen? "

    Ja, schon, aber Linus Hirschgeweih klingt doch viel cooler.
    Sagen Sie ihm das mal!

  3. 49.

    Lena Müller heiratet Waldemar Hirschgeweih und tragen den gemeinsamen Nachnamen Hirschgeweih.
    Sohn Linus Hirschgeweih möchte den Geburtsnamen seiner Mutter--Müller--annehmen-- ginge das?

    Dürfte Linus --Linus Müller heißen?

  4. 47.

    Nee, nicht nur - das ist das Prinzip von Schüttelreimen.

  5. 46.

    Kindesmissbrauch?! Welcher Mensch, der als Kind von einem Elternteil missbraucht wurde, möchte schon dessen Namen tragen, um später ständig an den Täter erinnert zu werden?

  6. 45.

    Die Politik kümmert sich echt nur um Dinge die keiner braucht. Haben wir wirklich keine anderen Sorgen? Was sind das nur für unfähige Leute in der Politik.

  7. 44.

    Dann müssen Sie jetzt größer und weiter denken! ;-)) 2 oder 3 Vornamen kommen ja mit hinzu. 255 Zeichen für einen ganzen Namen schaffen wir noch! ;-))

  8. 43.

    Dazu gebe ich Ihnen vollkommen recht! Ich frage mich schon lange, warum muss denn alles privat auf den Kopf gestellt werden in der heutigen Zeit. Solche Wunschveränderungen was bringen die wirklich, der Politik gefällt es? Egal ob dabei noch mehr Bürokratie anstatt Abbau geschaffen wird? Wir haben in der Krise Existenzprobleme, darum sollte die Politik sich kümmern. Verrückt geht die Welt unter mit solchen Pipifax -Kleinigkeiten im Leben. Was stört den Menschen noch alles, damit er zufrieden ist?

  9. 42.

    Wie meinen Sie das jetzt mit einer Namensänderung wegen Missbrauch? Können sie vielleicht für alle hier etwas erläutern...

  10. 41.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war für mich für die Dimensionierung von Namensfeldern in Datenbanken immer das Maß aller Dinge, daran habe ich die Größe des Namensfeldes festgemacht :)

  11. 40.

    Aber Sie haben beide Posts mit so albernen Fragen beendet, dass Ihre Absicht, das Thema lediglich durch den Kakao ziehen zu wollen, sehr offensichtlich ist.

  12. 39.

    Bin froh, dass NEPHALIN das Thema erwähnt hat: Namensänderung wegen MISSBRAUCHs. Offensichtlich fast unmöglich und mit endlosen Gutachten etc verbunden, mit denen man dann vor Gericht durchkommen müsste, was aber noch schwieriger ist, und langwieriger, als der ganze Begutachtungsvorlauf. Wer tut sich das an? Niemand. Lieber Gesetzgeber, bitte bitte unternimm was! Es tut sich doch so viel in letzter Zeit! Das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags, zum Beispiel: das hat mir Hoffnung gegeben. Darauf, dass man demnächst in namenstechnischer, nein: verwaltungstechnischer Hinsicht (Stichwort Vereinfachung) auch mal an uns MISSBRAUCHSOPFER denkt. Please! Thank you.

  13. 38.

    Grundsätzlich waren und sind Doppelnamen wegen Ihrer Länge umständlich, z.B. bei der mündlichen und schriftlichen Anrede. Ich verstehe nicht, dass man in der heutigen Zeit, wo alles schnell gehen soll, so etwas einführen will. Da gibt es wichtigere Probleme zu lösen.

  14. 37.

    War das so wichtig? Wenn es Deutschland rettet, dann bitte.
    Die Politik kümmert sich um lauter Themen, die total uninteressant sind. Es wird eine gesellschaftspolitische Debatte geführt, die völlig an den Menschen vorbeigeht und eine Politik, die den Beweis nicht mehr führt, dass sie die großen Probleme unseres Landes wirklich löst.

  15. 36.

    >"Können sich da die Kinder selbst entscheiden, welchen Namen sie tragen möchten ?"
    Kinder selber grundsätzlich nicht, weil sie nicht rechtsfähig sind. Als Erwachsene mit 18 können Leute alles mit sich und ihrem Namen machen, was geht.

  16. 35.

    Ganz einfach, ich trage einen Doppelnamen, weil ich meinen Geburtstnamen nach der Heirat behalten wollte. Damit aber die Kinder keinen Doppelnamen bekommen, haben sie nur einen Nachnamen, nämlich den Familiennamen, auf den wir uns damals geeinigt haben. So hat die ganze Familie einen Nachnamen, nur ich halt einen Doppelnamen. Wer genau leidet Ihrer Meinung darunter?
    Komisch, dass man sich darüber aufregt, in anderen Ländern ist das so üblich und nebenbei, man darf lieben, wen man will, man darf sein Geschlecht amtlich ändern lassen, wenn man will, aber über Doppelnamen regen Sie sich auf? Wir brauchten damals keine Münze, wir haben uns einfach so geeinigt, nur eben nicht so, wie Sie sich das wünschen.

  17. 34.

    Bravo das nenne ich mal Prioritäten, man kann sich zwar nichts mehr zu essen leisten und Miete und Strom werden unbezahlbar, aber dafür hat man dann ein 2 m langen Nachnamen glücklicherweise.

  18. 33.

    Nein, ich habe erst im zweiten Post die Frage gestellt, wozu es überhaupt Doppelnamen braucht.

  19. 32.

    Was ist denn mit den legalen Kinderehen ? Können sich da die Kinder selbst entscheiden, welchen Namen sie tragen möchten ?

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