+++ Keine Nachsicht der Steuerprüfer wegen Corona +++

Betriebsprüfung ohne böse Überraschungen: Umgehen Sie 2022 diese 22 Steuer- und Kostenfallen!

Lernen Sie aus den Fehlern anderer: Wir präsentieren Ihnen 22 Entscheidungen der Gerichte sowie Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung, die viele Unternehmen nicht kennen − was diese in der Vergangenheit teuer zu stehen kam. Mit dem Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“ (zuletzt aktualisiert am 28.7. - inklusive KöMoG-Spezialupdate) zahlen Sie keinen Cent zu viel an den Fiskus.

  • Geschäftsreisen, Dienstwagen, Mitarbeiter-Prämien: Bei diesen „Klassiker“-Themen werden Betriebsprüfer regelmäßig fündig. Erfahren Sie, worauf Sie jetzt achten müssen!
  • Digitale Betriebsprüfung: So stellen Sie sicher, dass der Finanzbeamte beim Surfen durch Ihre Firmen-EDV nichts Verfängliches entdeckt.
  • Fehlerhafte Eingangsrechnung: Wie Sie Ihren Vorsteuerabzug auch dann retten, wenn die Leistungsbeschreibung „schwammig“ ist.
  • Neu: KöMoG-Steuervorteile nur ein Mythos? - Warum ein voreiliger Besteuerungswechsel fatal sein könnte

Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“
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Rechnungswesen aktuell

Kein Nachzahlungsbescheid nach der Betriebsprüfung?
Mit diesem Ratgeber ist das bald Realität!

Liebe Steuerverantwortliche,

die Summe der betriebsprüfungsbedingten Steuernachzahlungen betrug in den letzten Jahren stets um die 18 Milliarden Euro − mit steigender Tendenz. Das geht aus den Aufstellungen hervor, die das BMF jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung publiziert.

Sie finden, dass das eine erschreckend hohe Summe ist? In der Tat.

Sie ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass so gut wie jede Betriebsprüfung mit einem Nachzahlungsbescheid endet. Eine sogenannte „Nullprüfung“ ist ausgesprochen selten − zu komplex ist das Geflecht des deutschen Steuerrechts, und zu häufig werden die Gesetze durch Gerichtsentscheidungen neu interpretiert.

Aber: Wer die jüngsten Urteile der Finanzgerichte kennt, kann seine Buchhaltung entsprechen abstimmen und alles vermeiden, was bei einer Betriebsprüfung Probleme aufwerfen könnte.

Anders ausgedrückt: JEDES Unternehmen kann eine Nullprüfung erzielen. Auch Ihres!

Rechnungswesen aktuell

Michael Peters, Herausgeber „Rechnungswesen aktuell“

Sehen Sie Prüfungen künftig gelassen entgegen!

In dem Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“ habe ich für Sie die neuesten Informationen zu den 22 wichtigsten Steuerthemen − also zu jenen Themen, bei denen Steuerverantwortliche immer wieder Fehler machen − zusammengestellt. Das Spektrum reicht von A wie „Auslandsgeschäftsreisen“ bis Z wie „Zuschuss zur privaten Zusatzkrankenversicherung“.

Gefällt Ihnen die Vorstellung, dass der Fiskus bei Ihnen nirgends auf falsche Veranlagungen oder fehlerhafte Berechnungen stößt? Dass Ihre Finanzplanung auch dann stabil bleibt, wenn Sie „Opfer“ einer Betriebsprüfung werden − weil Sie keinen Cent nachzahlen müssen? Dass Ihr Unternehmen im „Nullprüfungsregister“ des zuständigen Finanzamtes landet?

Dann sichern Sie sich dieses nützliche Dokument! Entscheidend ist übrigens, dass Sie die im Ratgeber aufgeführten Handlungsanweisungen sofort umsetzen und Ihre Buchhaltung entsprechend auf Vordermann bringen.

Wenn das Finanzamt sich erst einmal zu einer Außenprüfung in Ihrem Betrieb angemeldet hat, ist es für Korrekturen zu spät!

Jetzt neu dabei: Alles zum KöMoG - Wo stecken die Chancen, wo die Risiken und wie Sie vorgehen, wenn Sie als Personengesellschaft ab dem 1.1.2022 wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden möchten.

Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“
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Die 22 größten Steuerfallen: So vermeiden Sie teure Fehltritte.

22 Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung zu den aktuell wichtigsten Steuerthemen, zusammengestellt von einem Rechtsanwalt mit langjähriger Fachexpertise − mit diesem Wissensschatz machen Sie Ihre Buchhaltung wasserdicht.

Auszug aus dem Inhalt:

  • Betriebsveranstaltungen: Wie No-Show-Kosten (für eingeladene, aber nicht teilnehmende Gäste) korrekt umzulegen sind.
  • Leistungsbeschreibung in Rechnungen: Wie Sie fehlende Angaben bei einer Betriebsprüfung ausgleichen können.
  • Vorsteuerabzug: Unter welchen Umständen der Abzug auch bei fehlender Rechnung zulässig ist.
  • Online-Handel: Welche Nachweise die Betreiber von Online-Handelsplattformen künftig von ihren Kunden verlangen müssen und wie diese zu bekommen sind.
  • Dienstwagen: Welche Art Fahrzeuge unter welchen Umständen nach Ansicht der Finanzrichter vorsteuerabzugfähig sind und welche nicht.
  • KöMoG: Welche Steuervorteile das neue Gesetz für Personengesellschaft tatsächlich birgt und wie Sie diese voll ausschöpfen
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Immer auf dem Laufenden sein − mit „Rechnungswesen aktuell“

Der Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“ gehört zum Print-Newsletter Rechnungswesen aktuell. Er informiert Sie regelmäßig über Trends und Neuerungen im Finanz- und Rechnungswesen − und dient Ihnen damit als Schwarz-auf-Weiß-Rückversicherung für alles, was Sie in Ihrem Job tun.

Rechnungswesen aktuell kommt alle 14 Tage per Post zu Ihnen. Auf nur acht Seiten sind für Sie alle relevanten neuen Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen zusammengefasst, ergänzt um Praxistipps und nützliche Checklisten − kurz, kompakt, übersichtlich und leicht verständlich. Noch leichter können Sie sich nicht auf dem Laufenden halten!

Testen Sie Rechnungswesen aktuell kostenlos, indem Sie auf den Button „JETZT Rechnungswesen aktuell GRATIS zum Testen anfordern“ klicken. Sie erhalten dann sowohl eine Testausgabe als auch den Ratgeber „22 kostspielige Steuerfallen“

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Alles Gute für Ihre Finanzbuchhaltung!

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Michael Peters, Herausgeber Rechnungswesen aktuell

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Welche Inhalte hat „Rechnungswesen aktuell“?

Rechnungswesen aktuell ermöglicht Leitern im Bereich Rechnungswesen ihre tägliche Arbeit effizient und rechtskonform zu erledigen und somit Geld und Zeit zu sparen. Von komplizierten Steuerthemen, über knifflige Finanz-Fragen bis hin zu häufigen Themen mit den Gesellschaftern − juristisch korrekt und dennoch einfach aufbereitet, brieft Sie dieser Informationsdienst zweiwöchentlich über die wichtigsten Themen, damit Sie in jeder Entscheidung sicher sein können.

In „Rechnungswesen aktuell“ finden Sie regelmäßig z.B. folgende Neuigkeiten, Anregungen und Vorschläge:

Rechnungswesen aktuell

Über welche Themen informiert mich „Rechnungswesen aktuell“?

Zu all diesen Punkten finden Sie wertvolle Tipps, Hinweise und konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Damit unterscheidet sich „Rechnungswesen aktuell“ deutlich, von reinen Steuer- und Finanz-Ratgebern.

Das Ziel von „Rechnungswesen aktuell“ ist dafür zu sorgen, dass Sie als Leiter der Finanzbuchhaltung die Kompetenz und Autorität ausstrahlen, die Sie in dieser Position unbedingt benötigen. Interessiert?

„Steuerliche Fehleinschätzungen sind um ein vielfaches teurer,
als sich im Vorfeld das entsprechende Know-how anzueignen.“

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„Rechnungswesen aktuell“ ist ein Informationsdienst, der ganz auf Ihre tägliche Arbeitspraxis als Steuerverantwortlicher im Unternehmen ausgerichtet ist. Wir möchten, dass Sie uns kritisch auf die Probe stellen und sich von den Vorzügen vollends überzeugen.

„Rechungswesen aktuell spart mir langwierige Recherchen.
Endlich fühle ich mich in jeder Entscheidung sicher!“

Rechnungswesen aktuell hilft Ihnen jeden Tag, bei jeder Buchung und jeder Zweifelsfrage!

Es gibt laufend neue Gerichtsurteile, sowie Gesetzesänderungen auf deutscher und europäischer Ebene. Um nichts falsch zu machen, aber auch um das Maximum an Steuerersparnissen rauszuholen, müssen Rechnungswesen-Profis wie Sie daher ständig auf dem Laufenden bleiben. Genau das bietet Ihnen unser Informationsdienst, der sie zweiwöchentlich über die wichtigsten Neuerungen informiert.

Und nicht nur das: Statt komplizierte Gesetztestexte oder Urteilssprüche zu zitieren, liefert unser Dienst klare, leicht verständliche Erklärungen der Neuerungen.

Und nicht nur das: Es wird immer gleich erklärt, welche To Dos sich daraus für die tägliche Arbeit ableiten oder welche Empfehlungen der Chefredakteur zu dem Thema hat.

Und nicht nur das: Um die Umsetzung noch einfacher zu machen, werden Checklisten und Übersichten an die Hand gegeben, die Sie direkt für ihre tägliche Arbeit nutzen können.

Und nicht nur das: Anhand von praxisnahen Beispielen, werden Änderungen an konkreten Fällen verdeutlicht.

Und nicht nur das: Wenn ein Sachverhalt doch unklar geblieben ist, können Sie sich per E-Mail bei der Redaktion melden und erhalten zeitnah eine Antwort auf ihre Frage.

Außerdem erhalten Sie weitere Tools, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Zum Beispiel:

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Rechnungswesen aktuell: Der einzigartige Fachinformationsdienst, der Sie bei der täglichen Arbeit unterstützt und vor Fehlern schützt!

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  • Gedruckt, Format DIN A4, 8 Seiten
  • Erscheinungsweise 14-täglich
  • 6 Themen-Sonderausgaben im Jahr
  • Ein digitaler Index pro Halbjahr
  • Praktisch und sofort verwertbar durch zahlreiche Arbeitshilfen wie Checklisten (z.B. Checkliste zur Vorbereitung auf die Betriebsprüfung)
  • Direkt nutzbare Formulare und praktische Übersichten
  • Formulierungsbeispiele (z.B. Musterformulierung zum Einspruch auf Steuerbescheid

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